Unternehmensfinanzierung in Zeiten der Corona-Krise – Aktuelle Beobachtungen

Köln, 23.03.2020

Noch bis vor wenigen Wochen galt: Der Markt für Finanzierungen ist ein absoluter Kreditnehmer-Markt mit niedrigen Zinsen und häufig kreditnehmerfreudlicher Dokumentation. Dass sich die Märkte durch die Corona Pandemie verändern werden ist offensichtlich – die Frage ist nur noch wie!

Erste Schätzungen gehen allein im Hinblick auf Deutschland als Europas größte Volkswirtschaft von Schäden bis zu einer Höhe von 50 Mrd. Euro aus. Kurzfristig sind branchenübergreifend bereits jetzt erhebliche Umsatzeinbrüche zu verzeichnen, die, je nach Ausgangslage, zu massiven Liquiditätsengpässen bei Unternehmen führen können.

Nachfolgend fassen wir einige aktuelle Beobachtungen zusammen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an! Unsere zahlreichen Spezialisten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Bestehende Finanzierungen

Cash is king!

Im Rahmen bestehender Finanzierungen wird die Sicherung der Liquidität einschließlich eines Cash-Puffers oberste Priorität der Unternehmen sein.

Sofern noch nicht ausgeschöpfte Linien vorhanden sind, ist zu prüfen, inwieweit diese in Anspruch genommen werden sollen – und können. Eine Ziehung zusätzlicher Finanzmittel wird regelmäßig nur dann möglich sein, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt oder einzutreten droht. Für bestehende revolvierende Betriebsmittelkredite ist sicherzustellen, dass, sofern gewünscht, der übliche "cashless rollover" am Ende der Laufzeit tatsächlich funktioniert. Je nach Dokumentation ist der Rollover auch noch bei drohendem Kündigungsgrund möglich.

Um die notwendige Liquiditätssicherheit unter dem Kreditvertrag zu haben, ist daher für Unternehmen die Prüfung der Kündigungsgründe essentiell.

Watch your covenants!

Ist die erforderliche Liquidität gesichert, werden Kreditnehmer ihre Finanzierungsdokumentation zusätzlich zu den Kündigungsgründen auch auf sonstige Covenants prüfen müssen.

Besonders im Fokus stehen dabei Financial Covenants, die häufig zum jeweiligen Quartalsende, d.h. in wenigen Tagen, getestet werden. In Zeiten von teilweise großzügigen EBITDA add backs, u.a. für ausgewöhnliche Belastungen, besteht möglicherweise Spielraum, auch außergewöhnliche Belastungen der Corona-Krise zu berücksichtigen.

Keep in touch with your banker!

Sofern Sie nicht ohnehin von Ihrer Hausbank aktiv angesprochen werden, gilt auch in diesen Zeiten die Empfehlung, frühzeitig und transparent mit Ihren Finanzierern und Investoren zu kommunizieren.

Neue Finanzierungen

Aktuelle Liquiditätskrise

Sollten die bestehenden Finanzierungen eine aktuelle Liquiditätskrise nicht abdecken, ist zu prüfen, inwieweit staatliche Liquiditätshilfen in Anspruch genommen werden können. Ein separates Legal Update zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website.

Finanzierungsmaßnahmen

Mögliche Auswirkungen der Corona-Krise sind auch für in naher Zukunft geplante oder derzeit schon in Verhandlungen befindliche Finanzierungsmaßnahmen zu prüfen. Bislang ist unser Eindruck aus dem Markt, dass Transaktionen weiterhin stattfinden und auch erfolgreich vollzogen werden. Man wird aber im Einzelfall darauf achten müssen, inwieweit die aktuelle Lage eine Änderung des Zeitpunkts der Maßnahme oder der Dokumentation erfordern. So wird im Markt bereits über die Ergänzung einer sog. "Corona-Klausel" diskutiert, die Kreditnehmern gerade bei der Berechnung von Financial Covenants mehr Spielraum im Hinblick auf die Folgen der Pandemie einräumen.

Fazit

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die deutsche Wirtschaft bereits jetzt stark getroffen. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen weiteren Konjunkturabschwung und eine eintretende Rezession für 2020. Sinkende Umsatzzahlen und fehlende Liquidität wird die (Re-)Finanzierungssituation zahlreicher Unternehmen auf die Probe stellen.

Konzerne und Unternehmen, die eine Verschlechterung ihrer Finanzlage bis hin zur Nicht-Einhaltung von vereinbarten Finanzkennzahlen absehen können sollten frühzeitig, ggfs. unter Einbindung erfahrener Finanzierungsspezialisten, den Dialog mit ihren Kreditgebern suchen. Auch wenn die Dauer und die Intensität der durch das Corona-Virus ausgelösten Krise derzeit noch nicht absehbar sind, gehen Experten einstimmig davon aus, dass es sich um einen temporären Zustand handelt. Einseitige Kündigungserklärungen von Kreditgeberseite sind, sofern nur auf eine MAC-Klausel gestützt, daher vorerst wohl nicht zu erwarten.

Die Corona-Krise kann ökonomisch jedoch nur durch finanziell widerstandsfähige Unternehmen bewältigt werden. Neben etwaig notwendigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen gilt es in einem ersten Schritt unmittelbare Auswirkungen im Rahmen der laufenden Finanzierungsverträge sachgerecht abzufedern. Die Beratungspraxis im Bereich der (Re-)finanzierung zeigt, dass Banken und andere Kreditgeber grundsätzlich Unternehmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen gerade auch in Krisenzeiten mit flexiblen Covenant-Modellen zur Seite stehen.

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten von
GÖRG verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Save Cancel OK Tracking ablehnen Datenschutzerklärung