Die Nutzung von Sonnen- und Windenergie ist zur Produktion von Strom kaum mehr wegzudenken. Was aber passiert, wenn beides ausbleibt? Der schrittweise Kohleausstieg und der wachsende Anteil wetterabhängiger erneuerbarer Energien stellen das deutsche Stromsystem vor besondere Herausforderungen, während der Strombedarf in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, führt der Gesetzgeber mit dem StromVKG erstmals einen Kapazitätsmarkt ein, der das Vorhalten von Erzeugungsanlagen fördern und Investitionen attraktiver machen soll.
Damit die im StromVKG bezuschlagten Kraftwerke, Erzeugungskapazitäten und Stromspeicher bis 2031 tatsächlich in Betrieb gehen können, hat der Gesetzgeber mit dem FlexBG zugleich ein Beschleunigungsgesetz für Planungs- und Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Ausgehend vom Wandel des Strommarktdesigns und speziell mit Blick auf die Ausschreibungsrunde im September und Dezember 2026 beleuchtet dieser Beitrag den unionsrechtlichen Rahmen für Kapazitätsmechanismen und geht sodann in die Tiefe der neuen Regelungen des StromVKG – von den drei Ausschreibungssegmenten über die Teilnahmevoraussetzungen bis zur Finanzierung. Er ordnet das Gesetz in die bestehende energierechtliche Ordnung ein und zeigt schließlich anhand des wachsenden Strombedarfs von Rechenzentren, wie drängend die Frage nach gesicherter Erzeugungsleistung bereits heute geworden ist.
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