[] Kaufinteressent TRITON hält Angebot aufrecht / Kaufvertrag auf Bitten TRITONS bis spätestens 28. Mai 2010 abzuschließen / Profitables erstes Geschäftshalbjahr
Die Mitglieder des KARSTADT Gläubigerausschusses haben auf der heutigen Sitzung des Gremiums die Frist für den Abschluss eines Kaufvertrags für die KARSTADT Warenhaus GmbH auf spätestens 28. Mai 2010 einstimmig verlängert.
Die Gläubiger hatten den Ausschuss dazu im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins über den Insolvenzplan am 12. April 2010 bevollmächtigt.
Der Kaufinteressent TRITON hatte die Insolvenzverwaltung um diese Fristverlängerung gebeten. Nach ersten Gesprächen des Kaufinteressenten an der KARSTADT Warenhaus GmbH mit 120 Sport- und Warenhäusern hält dieser sein Kaufangebot aufrecht, sieht allerdings weiteren Gesprächsbedarf mit einzelnen beteiligten Parteien.
„Diese Fristverlängerung um längstens einen Monat können wir uns im wahrsten Sinne des Wortes leisten", erklärte der Insolvenzverwalter, Dr. Klaus Hubert Görg. „KARSTADT hat im ersten Geschäftshalbjahr profitabel gewirtschaftet, liegt bei Ertrag und Cash Flow über unserer Geschäftsplanung. Die Geschäftszahlen belegen, dass KARSTADT aller Anstrengungen wert ist, sich weiter mit Nachdruck im Verkaufsprozess zu engagieren."
Die Verlängerung der Frist für einen Kaufvertrag berücksichtigt, dass das Amtsgericht Essen den Termin zur Überprüfung der Bedingungen des Insolvenzplans auf den 31. Mai 2010 festgesetzt hat. Dann könnte das Insolvenzverfahren zum 30. Juni 2010 aufgehoben werden.
Mit den Instrumenten des Insolvenzrechts hätten Insolvenzverwaltung und KARSTADT-Management die Grundlage für die Stabilisierung, die Fortführung und die weitere Sanierung von Deutschlands bekanntestem Warenhaus geschaffen. Diese Chance müsse genutzt werden. Der Datenraum bleibe weiterhin geöffnet.