GÖRG begleitet REIFF Technische Produkte GmbH in vorläufige Eigenverwaltung

Stuttgart, 29.07.2025

Das Amtsgericht Tübingen hat am 28. Juli 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die REIFF Technische Produkte GmbH in Eigenverwaltung in Deutschland angeordnet. Die Geschäftsführung des Unternehmens wird durch die GÖRG-Partner und Sanierungsexperten Dr. Holger Leichtle und Dr. Thomas Rieger beraten. Den beiden Anwälten wurde Generalvollmacht erteilt.

Die REIFF Technische Produkte GmbH mit Hauptsitz in Reutlingen ist seit 115 Jahren als Familienunternehmen im Großhandel für technische Produkte tätig. „Die Entscheidung, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu beantragen, ist uns nicht leichtgefallen, war aber nach sorgfältiger Prüfung aller Optionen notwendig. Unser Ziel ist es, das Unternehmen wirtschaftlich zu stabilisieren und zukunftsfähig darzustellen“, erklärt der geschäftsführender Gesellschafter Alec Reiff. Die REIFF Technische Produkte GmbH verfolgt mit dem Verfahren das Ziel, ihre Strukturen zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Hintergrund des Verfahrens sind ein zunehmend herausforderndes Marktumfeld, bestehender Margendruck sowie strategische Notwendigkeiten zur Portfoliobereinigung.  

„Die Eigenverwaltung bietet den rechtlichen Rahmen, um erforderliche Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb eines geordneten Verfahrens selbstbestimmt umzusetzen“, so Dr. Holger Leichtle. „Wir arbeiten gemeinsam mit der Geschäftsführung daran, die Sanierung konsequent voranzutreiben.“ Zum Sachwalter des Unternehmens wurde Martin Mucha von Grub Brugger bestellt. Die REIFF Technische Produkte GmbH setzt ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fort; die Löhne und Gehälter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert.

Die REIFF Technische Produkte GmbH ist in Deutschland mit mehreren Standorten vertreten. Das Unternehmen beschäftigt rund 450 Mitarbeitende. Der Umsatz lag im vergangenen Jahr bei rund 109 Millionen Euro. Die Einleitung des Eigenverwaltungsverfahrens betrifft ausschließlich die deutschen Gesellschaften. Die internationalen Aktivitäten und weitere Tochterunternehmen sind davon nicht betroffen. 

Berater REIFF Gruppe

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB 
Dr. Holger Leichtle (Generalbevollmächtigter, Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Stuttgart)
Dr. Thomas Rieger (Generalbevollmächtigter, Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Stuttgart)

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