Am 24. September 2020 fand in Kooperation mit der Landesfachkommission Haushalt, Steuern und Finanzen des Wirtschaftsrates der CDU e.V. eine Podiumsdiskussion zum Thema Insolvenzrecht in Form eines Livestreams statt.
Um die Folgen der Coronakrise abzufedern, hatte die Bundesregierung im Frühjahr eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende September 2020 beschlossen. Beim Blick auf die Statistik scheint die Strategie auch aufzugehen, weshalb SPD wie CDU Teile der Maßnahmen nun weiterführen wollen: Überschuldete Unternehmen sollen demnach noch über Monate auf einen Insolvenzantrag verzichten können. Doch Experten sind skeptisch. Sie warnen vor Firmen-Zombies, höheren Schäden für Gläubiger und vor einem Domino-Effekt für die Geschäftspartner zahlungsunfähiger Unternehmen.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Heribert Hirte MdB, Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages und Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, Partner bei GÖRG wurde über die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht diskutiert.
Hier können Sie sich die Aufzeichnung des Livestreams anschauen.
Für Sie waren auf dem Podium
- Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, Partner und Rechtsanwalt, u.a. für Insolvenzrecht, Wirtschaftskanzlei GÖRG
- Prof. Dr. Sebastian Benz, Vorsitzender der Landesfachkommission Haushalt, Steuern und Finanzen, Partner, Linklaters LLP
- Prof. Dr. Heribert Hirte MdB, Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages