Kay Neumann
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | Bankkaufmann | Partner
Kay Neumann berät an der Schnittstelle zwischen BWL und Jura. Er berät im Bank- sowie Restrukturierungs-/Insolvenzrecht und im Gesellschaftsrecht mit finanzrechtlichem Bezug. In diesen Gebieten führt Herr Neumann mit seinem Team bundesweit außergerichtlich Verhandlungen, aber auch Gerichtsprozesse, zum Teil komplexer Art inkl. Projekt- und Kommunikationsmanagement.
Schwerpunkte
Kay Neumann ist spezialisiert im Bank-, Restrukturierungs-/Insolvenzrecht, Gesellschafts- und Prozessrecht. Er arbeitet an der Schnittstelle zwischen BWL und Jura.
Er berät Konzerne, Gesellschaften, deren Vorstände bzw. Geschäftsführer und weitere Organe wie Aufsichts- und Beiräte, aber auch vermögende Privatpersonen und Gruppen solcher Personen.
Zu den Mandanten von Kay Neumann zählen namhafte Kreditinstitute und Unternehmen, für die sein Team und er zum Teil „ausgelagerte Rechtsabteilung” sind. Neben alltäglichen Fragen der operativen Arbeit einer Rechtsabteilung liegen Arbeitsschwerpunkte hier in den Bereichen der rechtlichen Unternehmensorganisation und der Compliance.
Im Restrukturierungs-/Insolvenzrecht zählen zu den Mandanten von Kay Neumann Fremdkapitalgläubiger, aber auch Gesellschafter krisenbehafteter Unternehmen sowie Organmitglieder, die monetäre Haftung und Strafbarkeitsrisiken vermeiden oder sich gegen solche in Auseinandersetzungen verteidigen müssen.
Im Gesellschaftsrecht hat die Arbeit von Kay Neumann neben der Unternehmensorganisation und Compliance vor allem finanz- und restruktierungsrechtliche Bezüge, so zum Beispiel bei der ganzheitlichen oder anteiligen Veräußerung krisenbehafteter Unternehmen oder bei der Beratung von Unternehmen, die andere Gesellschaften in der Krise oder Insolvenz erwerben möchten.
In den vorgenannten drei Gebieten führt Kay Neumann bundesweit außergerichtlich (Vertrags- und Vergleichs-)Verhandlungen. Im Fokus stehen dabei die wirtschaftlichen Interessen des Mandanten und ihre Umsetzung. Kay Neumann und sein Team führen in diesen Gebieten bundesweit auch Gerichtsprozesse, zum Teil sehr komplexer Art und für den Mandanten ganz überwiegend im digitalen Zugriff. Diese komplexe Prozessführung schließt das Projekt- und Kommunikationsmanagement ein.
Werdegang
Kay Neumann ist Rechtsanwalt und teamführender Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat weitere Fachanwaltslehrgänge im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenz- und Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen.
Nach seinem Abitur absolvierte er bei einer namhaften Berliner Bank eine Ausbildung zum Bankkaufmann mit Zusatzausbildung im Versicherungsbereich. Die Bankausbildung schloss er mit Auszeichnung bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ab.
Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte Kay Neumann an der Freien Universität Berlin und schloss es mit dem ersten Staatsexamen bei dem Justizprüfungsamt Berlin erfolgreich ab. Dort schloss er auch sein bei dem Kammergericht Berlin geführtes Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen erfolgreich ab.
Kay Neumann war mehrere Jahre in einer namhaften Berliner Bank tätig. Hier arbeitete er unter anderem in der Marktfolge für Firmenkundenkredite, die er prüfte und votierte. Darüber hinaus war er im Sanierungskreditmanagement, der Kreditabwicklung und der Rechtsabteilung tätig.
2004 wechselte er als Angestellter zu GÖRG und erhielt die Anwaltszulassung. Leading Partner war Dr. Helmut Balthasar.
2008 ernannte GÖRG Kay Neumann zum Assoziierten Partner der Kanzlei. Seit 2011 ist Kay Neumann Partner von GÖRG.
Mitgliedschaften und Auszeichnungen
- BVMW Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V.
- VBKI Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
- Bankrechtliche Vereinigung-Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.