Deutsches Wirtschaftsrecht für Unternehmen aus Italien
Beratung italienischer Investoren und Unternehmen bei Transaktionen und Projekten in Deutschland sowie Begleitung deutscher Mandanten bei Investitionen in Italien.
Beratung italienischer Investoren und Unternehmen bei Transaktionen und Projekten in Deutschland sowie Begleitung deutscher Mandanten bei Investitionen in Italien.
Wir beraten regelmäßig italienische Unternehmen und Investoren bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Projekten mit Deutschlandbezug. Unsere Beratung umfasst das gesamte Spektrum des Wirtschaftsrechts – von M&A, Gesellschaftsrecht, Private Equity und Kapitalmarktrecht über Immobilienwirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Restrukturierung bis hin zu Steuerrecht, Bank- und Finanzierungsrecht sowie Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Ergänzend begleiten wir deutsche Mandanten bei Investitionen und Projektvorhaben in Italien – von der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung und Vertragsgestaltung über steuerliche und regulatorische Fragestellungen bis hin zur gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung im deutsch-italienischen Rechtsverkehr.
Unsere interkulturelle Expertise und die langjährige Zusammenarbeit mit führenden italienischen Anwaltskanzleien ermöglichen es uns, grenzüberschreitende Sachverhalte auf beiden Seiten der Alpen schnell und kompetent zu bearbeiten. Dank vorhandener Sprachkenntnisse in Italienisch kommunizieren wir mit unseren Mandanten und deren Gesprächspartnern in Italien direkt und auf Augenhöhe.

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