GÖRG hat die Charité – Universitätsmedizin Berlin in einem Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin zur Notdienstbesetzung während angekündigter Streiktage arbeitsrechtlich beraten und vertreten. Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die von der Charité beantragte Notdienstbesetzung vollumfänglich. Damit besteht für die bevorstehenden Streiktage ein verbindlicher Rahmen für den Einsatz von Beschäftigten zur Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung.
Hintergrund des Eilverfahrens waren unterschiedliche Auffassungen zwischen der Charité und der Gewerkschaft ver.di über die Ausgestaltung des Notdienstes. Im Mittelpunkt stand insbesondere die Frage, wie die medizinische Dringlichkeit einzelner Behandlungen zu beurteilen ist.
Die Notdienstregelung legt fest, in welchem Umfang Mitarbeitende eingesetzt werden müssen, um unaufschiebbare medizinische, pflegerische und hygienische Leistungen sowie weitere Leistungen der Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten.
Mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts sind die Rahmenbedingungen für die Notdienstbesetzung verbindlich geklärt. Sie berücksichtigt sowohl die notwendige medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch das Streikrecht der Beschäftigten.
Die bestätigte Notdienstregelung gilt auch im Falle eines weiteren bzw. einer Fortsetzung der Streiks.
GÖRG hat unter Federführung des Partners Dr. Axel Dahms und der Senior Associate Lilofee Stark die Charité bei den arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Notdienstbesetzung beraten und im Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin vertreten.
Berater Charité – Universitätsmedizin Berlin
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Axel Dahms (Federführung, Partner, Arbeitsrecht, Berlin)
Lilofee Stark (Senior Associate, Arbeitsrecht, Berlin)
