Dr. Jörg Nerlich zum vorläufigen Insolvenzverwalter der ADA – Das SystemHaus GmbH bestellt

05.03.2012

[] Die ADA – Das SystemHaus GmbH, einer der führenden IT-Dienstleister, hat gestern beim zuständigen Amtsgericht in Krefeld wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Daraufhin hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich aufgrund einstimmigen Votums des vorläufigen Gläubigerausschusses zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Unternehmens bestellt.

Nerlich ist mit seinem Team vor Ort und dabei, sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens genau anzusehen und daraus ableitend die Sanierungsmöglichkeiten der ADA zu prüfen. „Wir führen derzeit Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten", sagt Nerlich. Aus seiner Sicht sei die frühzeitige Antragsstellung der Geschäftsführung positiv zu bewerten. Aus diesem Grund seien die Sanierungschancen sehr gut. „Nach unseren ersten Eindrücken sind wir zuversichtlich, die Fortführung des Unternehmens und damit möglichst vieler der derzeit rund 1.040 Arbeitsplätze zu sichern", so Nerlich weiter. Auch der geschäftsführende Gesellschafter, Karl Peter Büscher, ist angesichts der momentanen Auftragslage guten Mutes über die Chancen am Markt und die Weiterführung des Unternehmens.

Die Auftragslage des Unternehmens ist gut. Der Geschäftsbetrieb ist stabil und läuft entsprechend weiter. Die Kunden werden weiterhin störungsfrei beliefert, betreut und beraten. Nerlich wird kurzfristig die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes beantragen, um die Löhne und Gehälter der Beschäftigten bis Ende Mai zu sichern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Hauptsitz Willich sowie im Logistik­zentrum Hünxe wurden heute auf einer Betriebsversammlung über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert. Anfang nächster Woche werden Betriebs­versammlungen an den anderen Standorten wie Hamburg und München stattfinden.

Das Insolvenzverfahren ist eines der bundesweit ersten, das unter das novellierte, sanierungsfreundliche Insolvenzrecht fällt, das seit dem 1. März 2012 in Kraft ist. Nach diesem neuen Gesetz (ESUG) kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss, der in der Regel aus den Hauptgläubigern des Unternehmens (Banken, Kreditversicherer, Arbeitnehmervertreter) besteht, nach einstimmigem Votum den vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmen. Dieser wird dann durch das Amtsgericht bestellt.

Über ADA - Das SystemHaus GmbH

ADA – Das SystemHaus GmbH wurde 1987 gegründet und verfügt damit über mehr als 20 Jahre Markterfahrung als IT-Dienstleister. In klarer Ausrichtung auf dezentrale Infrastrukturen versteht sich das Unternehmen als Partner seiner Kunden rund um die Implementierung und den Betrieb von IT-Systemen. Als Serviceprovider deckt ADA sämtliche Aspekte ab, die zu einer effizienten Führung von Infrastrukturen gefordert sind – von der ersten Konzeption bis hin zur finalen Realisierung. Zu den Kunden gehören öffentliche Auftraggeber, Großunternehmen sowie Unternehmen aus dem gehobenen Mittelstand.

ADA verfügt bundesweit über zentrale wie auch dezentrale Service-Infrastrukturen. Mit seinen Geschäftsstellen und Servicestützpunkten ist das Unternehmen mit rund 1.040 Mitarbeitern bundesweit an zwölf Standorten vertreten. Unternehmenssitz ist Willich. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen einen Umsatz von 122 Mio. Euro erwirtschaftet.

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