GÖRG Employment Tracker, 04/2023

Köln, 05.04.2023

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Mit unserem Employment Tracker blicken wir für Sie regelmäßig in die „Zukunft des Arbeitsrechts“! Jeweils zu Monatsbeginn stellen wir die wichtigsten für den Monat zu erwartenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie sonstiger Gerichte vor. In der Ausgabe des jeweiligen Folgemonats berichten wir über die Ergebnisse. Ergänzend weisen wir auf anstehende Milestones in Gesetzesinitiativen der Politik hin, damit Sie bereits heute wissen, womit Sie morgen zu rechnen haben. 

Dieses Mal im Fokus:

Aktuelle Entscheidungen

  • Annahmeverzugsvergütung nach fristloser Kündigung
  • Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung
  • Bedeutung des Begriffs der wöchentlichen Ruhezeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie -Vorabentscheidungsersuchen des Miskolci Törvényszék (Ungarn)

Anstehende Entscheidungen

  • Zulässigkeit einer Befristungsabrede nach dem TzBfG
  • Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Abgrenzung zur Dienstleistung aufgrund einer Mitgliedschaft in einer religiösen Gemeinschaft
  • Gesetzliche Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen - Schadensersatz bei unterbliebenem Hinweis auf einen bestehenden Urlaubsanspruch
  • Tarifbestimmung zur Gewährung von Freistellungstagen als unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten? (MTV Metall- und Elektroindustrie)
  • Verfall von Urlaubsansprüchen im Altersteilzeitarbeitsverhältnis bei Verstoß gegen die Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten

Gesetzesinitiativen, wichtige Meldungen & Anträge

  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
  • Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Downloads

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Piwik, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen (Tracking). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise