Formwirksamer Abschluss eines Grundstücksvertrags bei mit diesem beurkundeter aufschiebender Bedingung der Wirksamkeit eines nicht beurkundeten Durchführungsvertrags – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.01.2021 – V ZR 139/19

ZfIR 7/2021, Seite 321

05.08.2021

Formwirksamer Abschluss eines Grundstücksvertrags bei mit diesem beurkundeter aufschiebender Bedingung der Wirksamkeit eines nicht beurkundeten Durchführungsvertrags – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.01.2021 – V ZR 139/19

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten von
GÖRG verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Save Cancel OK Tracking ablehnen Datenschutzerklärung