Formwirksamer Abschluss eines Grundstücksvertrags bei mit diesem beurkundeter aufschiebender Bedingung der Wirksamkeit eines nicht beurkundeten Durchführungsvertrags – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.01.2021 – V ZR 139/19

05.08.2021

Formwirksamer Abschluss eines Grundstücksvertrags bei mit diesem beurkundeter aufschiebender Bedingung der Wirksamkeit eines nicht beurkundeten Durchführungsvertrags – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.01.2021 – V ZR 139/19

ZfIR 7/2021, Seite 321

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Piwik, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen (Tracking). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise