Fachbeitrag
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zunehmend an Bedeutung und hat sich im Bereich der Privatwirtschaft bereits etabliert. Private Unternehmen nutzen KI-Systeme, um Geschäftsprozesse kostengünstig zu optimieren und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Auch im öffentlichen Sektor – etwa in der öffentlichen Verwaltung–steigt das Interesse am Einsatz von KI-Technologien, um Verwaltungsverfahren zu digitalisieren und an Effizienz zugewinnen.
Die Implementierung solcher Technologien in der öffentlichen Verwaltung gestaltet sich als deutlich komplexer als in der Privatwirtschaft. Der Grund liegt in der besonderen hoheitlichen Verantwortung der öffentlichen Verwaltung so - wie ihrer Bediensteten. Die von ihnen getroffenen Verwaltungsentscheidungen wirken sich unmittelbar auf die Rechtsstellung der betroffenen Bürger aus. Daher sind die verfassungsrechtlich verankerten Prinzipien der Transparenz, Rechtskonformität und Gleichbehandlung unabdingbare Grundsätze, die nicht durch reine Effizienzüberlegungen ersetzt werden können. Hinzu kommt ein weiteres zentrales Problem: Wer trägt die rechtliche Verantwortung im Falle einer fehlerhaften KI-Entscheidung und welche rechtlichen sowie dienstrechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für den handelnden Beamten?
Der Beitrag beleuchtet vor diesem Hintergrund, vor welchen besonderen rechtlichen und praktischen Herausforderungen die öffentliche Verwaltung bei der Etablierung von KI-Systemen steht und welche Chancen sich im Rahmen eines verantwortungsvollen und rechtskonformen Umgangs eröffnen. Dies wird insbesondere im Hinblick auf die europarechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen erörtert – ergänzt durch einen vergleichenden Blick auf bereits bestehende und noch bevorstehende Implementierungen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).“
