[] Nachdem bereits am 28. Juni 2011 und 18. Oktober 2011 über die Regulierung der Netzentgelte im Strom- und Gasbereich insgesamt sechs Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu Bescheiden der ersten Anreizregulierungsperiode verhandelt und entschieden worden waren, hatte der BGH am 31. Januar 2012 in weiteren fünf Verfahren erneut mündliche Verhandlung anberaumt.
Anders als noch am 28. Juni 2011 und 18. Oktober 2011 sah der Bundesgerichtshof den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor auf der Grundlage des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3034), das zum 30. Dezember 2011 in Kraft trat, nunmehr in dem mit den Rechtsbeschwerden angegriffenen Bescheiden angesetzten ursprünglichen Umfang für anwendbar an. Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor hat im System der Anreizregulierung, welches das frühere Verfahren zur Genehmigung der Netzentgelte abgelöst hat, erhebliche finanzielle Relevanz. Er wirkt sich bei der Ermittlung der Erlösobergrenze, die von der jeweiligen Regulierungsbehörde für jeden Netzbetreiber festgelegt wird, regelmäßig erlösmindernd aus. Nachdem am 22. Dezember 2011 die §§ 21a Abs. 4 und Abs. 6 EnWG und § 9 Abs. 1 ARegV durch den Gesetzgeber ergänzt worden sind, geht der BGH – soweit bereits vor Zustellung der begründeten Entscheidungen seine Pressemitteilung nach den am 31. Januar 2012 verhandelten Verfahren – nun davon aus, dass dies in Bezug auf den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor rückwirkend für die gesamte erste Regulierungsperiode ab 1. Januar 2009 gilt. GÖRG Rechtsanwälte ist am 31. Januar 2012 für die obsiegende Bundesnetzagentur aufgetreten. Die zugrundeliegenden Erwägungen des BGH werden im Einzelnen erst den Beschlussausfertigungen zu entnehmen sein, die erst in einigen Wochen zugestellt werden.
BGH - EnVR 10/10
Vertreter der Beschwerdeführerin
Rechtsanwälte Achterwinter:
Heribert Müller-Achterwinter und Ralf Schütze
Vertreter der Bundesnetzagentur für das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandesburg als Landesregulierungsbehörde (Organleihe)
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten:
Dr. Liane Thau (Partnerin), Dr. Marc Schüffner (Associate)
Vertreter der Bundesnetzagentur
Prozessführungsreferat, Beschlusskammern