GÖRG für das Land Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesverwaltungsgericht im Umweltabgabenrecht erfolgreich

20.11.2017

[Berlin, ] Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzurteilen vom 16. November 2017 das Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als verfassungskonform angesehen.

Streitgegenstand waren mehrere Wasserentnahmeentgeltbescheide in insgesamt zweistelliger Millionenhöhe, gegen die eines der größten deutschen Energieversorgungsunternehmen und ein Unternehmen der Kies- und Quarzindustrie geklagt hatten. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung dieser Bescheide stand die Frage, ob Wasserentnahmeentgelte für die Entnahme von Grundwasser oder oberirdischem Wasser auch dann verfassungskonform sind, wenn das entnommene Wasser nicht anschließend genutzt oder wirtschaftlich verwertet wird. Das Wasserentnahmeentgeltgesetz sieht seit einer Änderung im Jahre 2011 die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts auch für solche Tätigkeiten vor. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen war im juristischen Schrifttum umstritten und bisher höchstrichterlich nicht abschließend geklärt. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht war deshalb wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr im Sinne des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden und hält die entsprechenden Regelungen des Wasserentnahmeentgeltgesetzes NRW für mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gilt sowohl in Bezug auf die Anforderungen an die Erhebung von nichtsteuerlichen Abgaben wie auch hinsichtlich des mit der Abgabenerhebung verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz.

Die Urteile haben erhebliche Auswirkungen für die rechtliche Beurteilung vergleichbarer Regelungen zu Umweltabgaben in anderen Bundesländern und leisten überdies einen Beitrag zu generellen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäben hinsichtlich nichtsteuerlicher Abgaben. GÖRG hat das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Revisionsverfahren erfolgreich vertreten. GÖRG berät und vertritt die öffentliche Hand und Unternehmen in komplexen öffentlich-rechtlichen Grundsatzverfahren vor den Bundesgerichten. Im Umweltrecht verfügt sie überdies schon seit langem über eine deutschlandweit bekannte Expertise.

BVerwG 9 C 15.16 und C 16.16 - Urteile vom 16. November 2017

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Liane Thau, Partnerin, Berlin (Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Dr. Marc Schüffner, Partner, Berlin (federführend; Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Katharina Reiners LL.M., Associate, Köln (Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Dr. Peter Schimanek, Counsel, Berlin (Öffentliches Wirtschaftsrecht)

Vertretung der Klägerin zu 1)

Freshfields Bruckhaus Deringer LLP
Dr. Herbert Posser, Partner, Düsseldorf
Dr. Hanna Tholen, Associate, Düsseldorf

Vertretung der Klägerin zu 2)

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Dr. Felix Pauli, Partner, Köln

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