Datenschutz

Wir helfen Ihnen dabei, Informationen nutzbringend und rechtssicher zu verwenden, neu zu gewinnen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Informationsrecht ist mehr als nur Datenschutz

Datenschutz ist wichtig. Wir helfen Ihnen deshalb dabei, die Regeln einzuhalten und dabei wirtschaftlich vernünftig zu handeln.

Mindestens genauso wichtig ist die Nutzung und Sicherung aller Informationen, die Sie für Ihren unternehmerischen Erfolg benötigen. Unsere Experten beraten Sie dabei, Ihre Informationsbasis effektiv zu verbreitern und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.

Mit der richtigen Beratung Informationen nutzen und schützen.

Informationen sind wertvoll – schützen Sie sie

Datenschutz

Am Datenschutz kommt niemand vorbei, allein schon wegen der extremen Sanktionen für Regelverstöße in diesem Bereich. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie Risiken minimieren und trotzdem wirtschaftlich arbeiten.

Informationsrecht

Zum Informationsrecht gehört viel mehr als nur der Datenschutz, der nur einen Ausschnitt, die personenbezogenen Informationen, betrifft. Deshalb beraten unsere Experten Sie dabei, wie Sie alle Ihre Informationen sinnvoll einsetzen und deren Wert erhalten. Wir kümmern uns um Informationssicherheit, Informationsfreiheit, Geheimnisschutz und alle weiteren Gebiete des Informationsrechts.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Datenschutzrechtliche Compliance im Unternehmen (Dokumentation, Betriebsabläufe, Webseiten, Apps etc.)
  • Kooperation und Konfrontation mit Behörden (Implementierung neuer Datenverarbeitungen, Lösung von Zweifelsfragen und Abwehr von Sanktionen)
  • Rechtliche Vorgaben für technische Maßnahmen (Daten- und Informationssicherheit, kritische Infrastrukturen, versicherungsrechtliche Anforderungen etc.)
  • Datenschutzrechtliche Erklärungen (Einwilligungen, Informationen an Betroffene)
  • Verträge über Daten (Erwerb und Veräußerung von personenbezogene Daten, Lizensierung, Auftragsverarbeitung etc.)
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder
  • Schutz von Informationen nach den gesetzlichen Regeln des Geheimnisschutzes insbesondere zu Betriebsgeheimnissen und dem Geschäftsgeheimnisgesetz
  • Erstellung von Vertraulichkeitsvereinbarungen/NDAs
  • Geheimnisschutz im gerichtlichen Verfahren

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