GÖRG Employment Tracker, 02/2022

Köln, 01.02.2022

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Mit unserem Employment Tracker blicken wir für Sie regelmäßig in die „Zukunft des Arbeitsrechts“! Jeweils zu Monatsbeginn stellen wir die wichtigsten für den Monat zu erwartenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie sonstiger Gerichte vor. In der Ausgabe des jeweiligen Folgemonats berichten wir über die Ergebnisse. Ergänzend weisen wir auf anstehende Milestones in Gesetzesinitiativen der Politik hin, damit Sie bereits heute wissen, womit Sie morgen zu rechnen haben. 

Dieses Mal im Fokus:

Aktuelle Entscheidungen

  • Anspruch auf Mindestlohn für die Zeit eines Praktikums
  • Arbeitnehmerstatus einer Pilotin - Anwendbarkeit deutschen Rechts
  • Massenentlassung - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zuleitung der Mitteilung an den Betriebsrat an die Agentur für Arbeit aus § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG
  • Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen? - Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts

Anstehende Entscheidungen

  • Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen widerrechtlicher Drohung - Gebot fairen Verhandeln
  • Entschädigung nach dem AGG wegen Altersdiskriminierung im Zusammenhang mit einer Stelle zur Assistenzleistung im Sinne von § 78 Abs. 1 SGB IX
  • Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern

Gesetzesinitiativen, wichtige Meldungen & Anträge

  • Bundesarbeitsminister plant dauerhaftes Recht auf Homeoffice
  • Änderung der Anforderungen an Impf- und Genesenennachweise
Downloads

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten von
GÖRG verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Save Cancel OK Tracking ablehnen Datenschutzerklärung