Pandemiebedingte Zuschläge reiner Privatkliniken
Das Krankenhaus, 05/2021, Seite 406-409
Mai 2021
Reine Privatkliniken mit einer Konzession nach § 30 GewO und ohne Zulassung nach § 108 SGB V erhalten anders als nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser keine Ausgleichszahlungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie. Dennoch entstehen ihnen durch zusätzliche Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus erhebliche Mehrkosten. Einige Kliniken haben mit ihren Patienten daher pandemiebedingte Infektionsschutzzuschläge vereinbart. Der Beitrag widmet sich der Rechtmäßigkeit solcher Infektionsschutzzuschläge und ihrer Erstattungsfähigkeit durch die privaten Krankenversicherer.