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GÖRG@EXPO REAL 2024

Auch in diesem Jahr finden Sie uns wieder auf der EXPO REAL als Mitaussteller am Stand der DIP Deutsche Immobilien-Partner (Halle B1, Stand Nr. 410). Dieses Jahr möchten wir Europas größte Fachmesse für Immobilien und Investitionen gerne als Gelegenheit für eine Standparty am Dienstag, den 8. Oktober ab 17:00 Uhr nutzen und laden Sie dazu herzlich ein.

Um Sie über die neuesten Entwicklungen aus dem Immobilienwirtschaftsrecht zu informieren, finden Sie hier unseren aktuellen Newsletter. Das Thema Nachhaltigkeit lässt die Branche nicht los. Diesmal erläutern wir näher die Ausgestaltungsvarianten sowie die daraus folgende Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit von Green-Lease-Klauseln.

Ferner berichten wir zu einem Gesetzesentwurf, mit dem nun das gemeindliche Vorkaufsrecht bei sogenannten Share Deals rechtssicher implementiert werden soll. Abgerundet wird unser Newsletter mit der Besprechung mehrerer interessanter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf, Aufrechnung gegenüber einer Mietkaution sowie zur Höhe von Vertragsstrafen bei Bauverträgen.

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Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf 

Bei einer Immobilientransaktion schließen die Parteien regelmäßig die Gewährleistung für Mängel weitgehend oder sogar vollständig aus. Zeigt sich später ein (unentdeckter) Mangel, trägt der Käufer das volle Risiko. An dieser Stelle hilft das Gesetz (§ 444 BGB) dem Käufer und schwächt das informationelle Ungleichgewicht zwischen dem Verkäufer und Käufer ab. 

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Geplante BauGB-Novelle mit Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Dunstkreis von Share Deals und WEG

Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung eine umfangreiche Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen. Mit den geplanten Gesetzesänderungen will die Bundesregierung vor allem den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, besseren Klimaschutz im Gebäudesektor erreichen und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums fördern. 

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Verbindlichkeit und Durchsetzung von Green-Lease-Klauseln in Gewerberaummietverträgen

Green-Lease-Klauseln gehören mittlerweile zum Marktstandard bei Gewerberaummietverträgen. Die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Dies betrifft einerseits die konkreten Regelungsbereiche, beispielsweise die Anforderungen an Energieeffizienz, Abfallmanagement, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Nutzung besonders umweltfreundlicher Werkstoffe etc. 

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Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch

In Mietverträgen wird regelmäßig die Stellung einer Mietsicherheit des Mieters an den Vermieter vereinbart. Dem Anspruch des Mieters auf Rückgabe der Mietsicherheit steht in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegenüber. Ein möglicher Fallstrick für den Vermieter: Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen der Beschädigung der Mietsache verjährt nicht in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, sondern bereits sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache.

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Vertragsstrafe in Höhe von 5 Prozent der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Auftragssumme ist unwirksam!

Bei einem Einheitspreisvertrag ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 Prozent, die an die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme anknüpft, als AGB des Auftraggebers unwirksam, da sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt. 

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Update: Bürokratieentlastungsgesetz und geplante Änderungen im Mietrecht: Abschaffung der Schriftform?

Bereits in unserem Legal Update vom 16.04.2024 „Gesetzesentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz und geplante Änderungen im Mietrecht: Abschaffung der Schriftform?“ haben unsere Experten Sarah Theus und Patrick Wüstefeld (beide Köln, Immobilienwirtschaftsrecht) auf geplante Gesetzesänderungen im Immobilienwirtschaftsrecht im Zusammenhang mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und mögliche Fallstricke hingewiesen. Der Bundestag hat nunmehr am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Der Bundesrat muss diesem noch zustimmen.

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