Wir beraten regelmäßig chinesische, südkoreanische, japanische und taiwanesische Unternehmen aus verschiedenen Branchen im Zusammenhang mit ihren Investments in Deutschland, mit einem besonderen Schwerpunkt bezüglich M&A Transaktionen, Restrukturierung, Joint Venture Projekten und Greenfield Investitionen.
Darüber hinaus koordinieren wir bei komplexen, mehrere Jurisdiktionen umfassenden M&A-Projekten die rechtliche Due-Diligence-Prüfung durch Anwälte im Ausland und unterstützen als europäische externe Lead Counsel unsere chinesischen und ostasiatischen Mandanten bei der Expansion ihrer Geschäftstätigkeiten in andere (europäische) Länder.
Regelmäßig beraten wir unsere chinesischen, südkoreanischen, japanischen und taiwanesischen Mandanten bei Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums, des Datenschutzes, bei Immobilientransaktionen, in Fragen der Produkt-Compliance sowie im Arbeitsrecht.
Bei China-Inbound-Projekten deutscher Unternehmen, die in China investieren oder sich aus dem chinesischen Markt zurückziehen, bieten wir unseren deutschen Mandanten gemeinsam mit unseren chinesischen Kooperationskanzleien umfassende Beratung in Fragen des chinesischen Rechts an.