Öffentliche Hand

Immer an Ihrer Seite – ob beim juristischen Management komplexer Verwaltungsverfahren und Beschaffungsvorgängen oder bei gutachterlicher Prüfung von Rechtsfragen.

Die Beratung der öffentlichen Hand erfordert neben dem vertieften Durchdringen der spezifischen Vorschriften und Regelungskomplexe eine besondere Umsicht und Erfahrung.

Unser Team verfügt über langjährige Expertise in diesem anspruchsvollen Umfeld und begleiten Sie bei der Realisierung Ihrer Vorhaben.

Komplexe Anforderungen passgenau umgesetzt

Im öffentlichen Sektor finden sich auf der einen Seite Organisationseinheiten, die wie private Unternehmen eingerichtet sind und geführt werden. Gleichzeitig sind sie den speziellen Anforderungen des Haushaltsrechts, des Dienstrechtes, des öffentlichen Organisationsrechtes sowie steuerlichen Besonderheiten unterworfen, deren genaue Kenntnis in der Beratung unumgänglich ist.

Beratung mit besonderer politischer Sensibilität

Auf der anderen Seite gibt es mit den Behörden, den Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Institutionen, die mit ihrer Verfassung ganz eigenen Regeln folgen und im staatlichen Kontext stets dem Gesetzesvorbehalt unterworfen sind.

Hier bedarf die Unterstützung von Prozessen und Projekten neben der tiefen Rechts- und Sachkenntnis immer auch einer besonderen politischen Sensibilität, die unser Team aufgrund seiner langjährigen und vielfältigen Erfahrungen auszeichnet.

Der Beratungsbedarf der öffentlichen Hand ist vielfältig

Neben der klassischen Prozessvertretung verfügt unser Team über eine große Expertise bei der Konzeptionierung und dem juristischen Management komplexer Verwaltungsverfahren und Beschaffungsvorgänge sowie der gutachterlichen Prüfung schwieriger Rechtsfragen.

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