Außenfassade von einem Gebäude mit Fenstern
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Bau- und Architektenrecht, Anlagenbaurecht

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung aller im Bau- und Anlagenbaurecht relevanten Verträge und begleiten Sie im Rahmen der Projektrealisierung.

Mit Erfahrung und umfassender Beratung an komplexe Projekte heranwagen

Ein Team von Spezialisten – für Ihr Projekt. Wir betreuen seit vielen Jahren sowohl Bauherren als auch Bauunternehmungen, Projektentwickler und Planer im Rahmen der Durchführung komplexer Bau- und Anlagenbauprojekte.

Maßgeschneidert stellen wir das Team für Ihr Projekt zusammen. Bei Bedarf ziehen wir unsere Vergaberechtler ebenso hinzu wie die Kollegen aus dem Immobilienwirtschaftsrecht, damit keine Frage offen bleibt.

Eine starke Mannschaft

Unser Team steht Ihnen persönlich, partnerschaftlich und kompetent in allen Fragen zur Seite und bietet Ihnen dabei Full-Service-Beratung aus einer Hand.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen mit Generalübernehmern, Generalunternehmern oder im Rahmen der Beauftragung von Einzelgewerken
  • Gestaltung und Verhandlung von komplexen Anlagenbauverträgen (EPC, EPCM, FIDIC-Verträge) sowie Betriebsführungs- und Instandhaltungsverträgen
  • Umfassende Begleitung von Projektentwicklungen, insbesondere gesellschaftsrechtliche Strukturierung und Schaffung des Baurechts
  • Gestaltung und Verhandlung von Projektentwicklungs- und Projektmanagement- und Projektsteuerungsverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Projektentwicklungen
  • Beratung hinsichtlich besonderer rechtlicher Aspekte von Spezialimmobilien wie Flughäfen, Hotels, Shopping-Center, Parkhäuser, Logistikimmobilien, Gesundheitsimmobilien, Industrieanlagen, Kraftwerke, Wind- und Photovoltaik-Parks
  • Begleitung von ÖPP-Projekten
  • Insolvenz- und Restrukturierungsberatung mit Immobilienbezug
  • Führung komplexer baubezogener Rechtsstreitigkeiten (gerichtliche Verfahren, Schiedsverfahren, Mediation)
  • Vergabe- und beihilferechtliche Begleitung von Bau- und Anlagenbauprojekten
  • Energierechtliche Beratung z.B. im Hinblick auf Mieterstrommodelle, Contracting und Energiekonzessionen sowie EEG-Vergütungsansprüche

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