Finanzierung als Hebel der ökologischen Transformation - Strategische und rechtliche Beratung zur Dekarbonisierung

04.12.2025

Die ökologische Transformation ist kein abstraktes Ziel, sondern eine konkrete Verpflichtung – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen stehen unter wachsendem Druck, CO-intensive Prozesse zu reduzieren und nachhaltige Strukturen zu etablieren. Doch Transformation braucht Finanzierung – und Finanzierung braucht rechtliche Klarheit. 

Finanzierung ist das Rückgrat der ökologischen Transformation. Unsere Beratung verbindet juristische Expertise mit strategischer Weitsicht und operativer Umsetzbarkeit. Ob öffentliche Hand, Finanzinstitution oder Projektträger: Wir helfen Ihnen, die richtigen Instrumente zu wählen, rechtssicher umzusetzen und wirksam in Ihre Transformationsstrategie zu integrieren.

Subventionsrechtlich abgesicherte Finanzierung von Dekarbonisierungs-
maßnahmen

Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene sind zentrale Instrumente zur Finanzierung der ökologischen Transformation. Sie dienen dazu, Investitionen in CO-arme Technologien, Prozesse und Infrastrukturen zu ermöglichen, die unter Marktbedingungen gegebenenfalls (noch) nicht tragfähig wären. Doch die Förderlandschaft ist nicht nur komplex und dynamisch – sie ist auch rechtlich anspruchsvoll. Insbesondere die Anwendung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AnBest-P) oder die enstprechenden Nebenbestimmungen (AnBest-I, AnBest-GK) stellt Fördermittelnehmer regelmäßig vor erhebliche Herausforderungen.

Das Subventionsrecht – einschließlich des europäischen Beihilfenrechts – regelt, unter welchen Bedingungen Fördermittel gewährt werden dürfen, welche Pflichten sich daraus ergeben, und welche Konsequenzen drohen, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden. Besonders relevant sind dabei Zweckbindungsauflagen, Berichtspflichten und Rückforderungsmechanismen.

Ein klarer Trend in der Förderpraxis ist die stärkere Gewichtung der Ökobilanzierung und der Lebenszykluskostenansätze. Fördermittel werden zunehmend daran geknüpft, wie effektiv eine Maßnahme zur Emissionsreduktion beiträgt nicht nur kurzfristig, sondern über die gesamte Nutzungsdauer hinweg. Unternehmen und öffentliche Institutionen müssen die ökologische Wirkung ihrer Projekte belastbar ermitteln, dokumentieren und gegenüber dem Fördermittelgeber transparent darlegen.

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Fördermitteln um Subventionen – staatliche Leistungen ohne unmittelbare Gegenleistung, die einem engen und komplexen rechtlichen Rahmen unterliegen. Die Gewährung solcher Mittel ist nicht nur durch das nationale Subventionsgesetz und haushaltsrechtliche Vorgaben, sondern insbesondere durch das europäische Beihilfenrecht streng reguliert. Daraus ergeben sich zahlreiche Pflichten für Zuwendungsempfänger sowie erhebliche Risiken bei Nichtbeachtung.

Zentraler Anknüpfungspunkt, der die praktische Umsetzung maßgeblich prägt – und zugleich eine Vielzahl rechtlicher Hürden aufwirft – sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest). Diese Nebenbestimmungen sind integraler Bestandteil jedes Zuwendungsbescheids und entfalten unmittelbare rechtliche Bindungswirkung. Ihre Komplexität und teils auslegungsbedürftige Formulierungen führen regelmäßig zu Unsicherheiten, was beispielhaft an den AnBest-P sichtbar wird:

  • Standardisierung vs. Projektspezifik: Die AnBest-P sind als allgemeine Regelungen konzipiert, die für eine Vielzahl von Förderprojekten gelten sollen. Bei komplexen Dekarbonisierungsmaßnahmen – etwa mit innovativen Technologien oder sektorübergreifenden Wirkungen – passen diese Standardvorgaben oft nicht zur Projektrealität. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Auslegung und Anwendung.
  • Zweckbindungsauflagen: Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden. Doch gerade bei langfristigen Transformationsprojekten kann sich der Projektinhalt dynamisch entwickeln. Die starre Zweckbindung der AnBest-P erschwert Anpassungen und kann zu Rückforderungsrisiken führen.
  • Nachweis- und Berichtspflichten: Die AnBest-P verlangen eine detaillierte Dokumentation der Mittelverwendung, oft in Form von Verwendungsnachweisen und Sachberichten. Bei technisch komplexen Projekten mit mehreren Partnern und Förderquellen ist dies organisatorisch aufwendig und fehleranfällig.
  • Vergaberechtliche Anforderungen: Die AnBest-P verweisen auf die Einhaltung des Vergaberechts. Doch viele Projektträger sind keine klassischen öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB. Die Abgrenzung, wann Vergaberecht und welches Vergaberegime anzuwenden sind, bleibt oft unklar.
  • Haftungs- und Rückforderungsrisiken: Verstöße gegen die AnBest-P – etwa bei Fristversäumnissen, Mittelverwendung oder Dokumentation – können zu Rückforderungen führen. Gerade bei hohen Fördersummen und langen Projektlaufzeiten ist dies ein existenzielles Risiko. Die für die Transformation nötige Verlässlichkeit geht verloren.

Unsere Beratung setzt genau hier an. Wir begleiten Unternehmen, öffentliche Hände und Institutionen bei der rechtssicheren Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Auflagen und Nebenbestimmungen. Unsere Beratung umfasst:

  • die Identifikation geeigneter Förderprogramme (gemeinsam mit unseren technischen und wirtschaftlichen Partnern),
  • die beihilferechtliche Prüfung geplanter Maßnahmen,
  • die rechtssichere Ausgestaltung von Förderverträgen und die Unterstützung bei der Beantragung,
  • die Begleitung bei Monitoring und Nachweisverfahren.

In Zusammenarbeit mit technischen und wirtschaftlichen Fördermittelberatern stellen wir sicher, dass rechtliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen optimal aufeinander abgestimmt sind – und die Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung deutlich steigen.

Crowdfunding | ESG-konforme Schwarmfinanzierung mit regulatorischer Absicherung

Im Zuge der ökologischen Transformation gewinnt Crowdfunding als alternative Finanzierungsform zunehmend an Bedeutung. Es eröffnet neue Beteiligungsmöglichkeiten für Anlegerinnen und Anleger, die Wert auf ökologische, soziale und Governance-Kriterien legen, und trägt zur Finanzierung von Umweltvorhaben bei – etwa im Bereich erneuerbarer Energien, Renaturierung oder nachhaltiger Infrastruktur. Gleichzeitig bringt Crowdfunding neue rechtliche Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Absicherung ökologischer Aussagen, Transparenzpflichten und die Vermeidung irreführender Werbung.

Crowdfunding-Plattformen wie bettervest, ecocrowd oder Startnext mobilisieren Kapital für grüne Projekte und fördern die gesellschaftliche Teilhabe an der ökologischen Transformation. Die Modelle reichen von spendenbasierten Ansätzen über Crowdlending bis hin zu renditeorientiertem Crowdinvesting. Allen gemeinsam ist das Ziel, Nachhaltigkeit finanzierbar und für viele zugänglich zu machen. Die rechtliche Komplexität ergibt sich aus der Schnittstelle von Umweltrecht, Finanzmarktrecht und Verbraucherschutz.

Ein zentraler regulatorischer Rahmen ist die EU-Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO), die seit November 2023 gilt. Sie schafft einheitliche Standards für Plattformen, die Unternehmensfinanzierungen bis zu 5 Mio. Euro vermitteln – etwa durch kredit- oder beteiligungsbasierte Modelle. Die Zulassung nach der ECSP-VO ersetzt in vielen Fällen nationale Erlaubnispflichten (z. B. nach KWG oder GewO) und erleichtert den grenzüberschreitenden Marktzugang. Plattformbetreiber benötigen eine entsprechende Lizenz („Europäischer Pass“) und müssen umfassende Transparenz- und Anlegerschutzpflichten erfüllen.

Besonders relevant ist das Thema Greenwashing. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „CO-kompensiert sind weit verbreitet, aber rechtlich riskant, wenn sie nicht konkretisiert und belegt werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Begriff klimaneutral ohne Erläuterung irreführend ist (§ 5 UWG). Greenwashing kann nicht nur wettbewerbsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen etwa wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs (§§ 263, 264 StGB). Mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie (VDuG) steigt zudem das Risiko kollektiver Rechtsdurchsetzung.

Die im Diskurs stehende Green-Claims-Richtlinie der EU reagiert auf diese Problematik. Sie soll klare, wissenschaftlich fundierte Anforderungen an Umweltversprechen schaffen und deren Vorabprüfung durch unabhängige Stellen vorschreiben. Crowdfunding-Plattformen, die mit ökologischen Aussagen werben, werden künftig verpflichtet sein, diese Aussagen transparent und belegbar zu gestalten – andernfalls drohen Abmahnungen, Reputationsschäden und regulatorische Sanktionen.

Für Projektträger, Plattformbetreiber und Unternehmen mit Umweltbezug wird ESG-Compliance damit zum wettbewerbsentscheidenden Faktor. Nur wer Nachhaltigkeit transparent, rechtskonform und überprüfbar kommuniziert, kann langfristig Vertrauen aufbauen und regulatorische Risiken minimieren. Die rechtssichere Ausgestaltung von Crowdfunding-Angeboten ist daher nicht nur juristisch geboten, sondern strategisch unverzichtbar für die erfolgreiche Finanzierung ökologischer Transformation. Unsere Beratung umfasst:

  • die rechtssichere Gestaltung von ESG-Versprechen auf Crowdfunding-Plattformen,
  • die Prüfung von Transparenzpflichten und Haftungsrisiken,
  • die strategische Positionierung nachhaltiger Finanzierungsmodelle im regulatorischen Umfeld,
  • die Begleitung bei Zulassungsverfahren nach ECSP-VO.

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)

Die öffentliche Hand steht in der Pflicht, ihre Beschaffungsentscheidungen im Einklang mit den Klimaschutzzielen zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass staatliche Akteure bei Planungen und Vergaben die langfristigen Folgen ihres Handelns auf die Klimaziele berücksichtigen müssen. Damit wird die öffentliche Beschaffung zu einem zentralen Hebel der ökologischen Transformation. Gleichzeitig gilt weiterhin das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Um beide Anforderungen zu vereinen, rückt die Lebenszykluskostenbetrachtung in den Fokus: Investitionen müssen nicht nur in ihrer Anschaffung, sondern auch in ihren langfristigen ökologischen und finanziellen Auswirkungen bewertet werden.

Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel und wachsender Haushaltsdefizite stellt diese Betrachtungsweise eine Herausforderung dar. Denn die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten erhöht den Finanzbedarf zu Projektbeginn und kann die Umsetzung gefährden. Hier bieten öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) eine Lösung: Sie ermöglichen es, hohe Anfangsinvestitionen durch private Finanzierung zu stemmen und gleichzeitig ökologische Anforderungen über die gesamte Projektlaufzeit zu integrieren.

ÖPPs sind langfristige Kooperationsmodelle zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Partnern zur Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Sie können als Konzessionsmodelle, Leistungsverträge oder Joint Ventures ausgestaltet sein. Ihr Vorteil liegt in der Kombination öffentlicher Verlässlichkeit mit privater Innovationskraft und Effizienz. Gerade bei komplexen Projekten wie dem Bau klimaneutraler Stadtquartiere, der Sanierung öffentlicher Gebäude oder der Entwicklung neuer Energiespeicherlösungen zeigt sich die Stärke dieses Modells.

Zwei Merkmale machen ÖPPs besonders geeignet für die ökologische Transformation:

  • Finanzielle Hebelwirkung: ÖPPs überwinden die Hürde hoher Vorlaufkosten durch private Finanzierung. Sie ermöglichen die Umsetzung technologisch anspruchsvoller Maßnahmen, die unter klassischen Beschaffungsmodellen oft scheitern würden. Kredite, Garantien und andere Finanzierungsinstrumente werden gezielt eingesetzt, um Klimaschutzprojekte wirtschaftlich tragfähig zu machen.
  • Lebenszyklusorientierung: ÖPPs betrachten nicht nur die Anschaffungskosten, sondern die gesamten Lebenszykluskosten eines Projekts. Damit wird sichergestellt, dass ökologische und finanzielle Auswirkungen über die gesamte Nutzungsdauer berücksichtigt werden. Diese Perspektive ist essenziell für eine nachhaltige Beschaffung.
  • Rechtlich bieten ÖPPs die Möglichkeit, ökologische Anforderungen direkt in die Leistungsbeschreibung, die Eignungskriterien und die Zuschlagsentscheidung zu integrieren. So können Nachhaltigkeitsziele verbindlich gemacht und über die gesamte Vertragslaufzeit gesichert werden. Gleichzeitig profitieren öffentliche Auftraggeber von der Expertise privater Partner, etwa bei der Entwicklung innovativer technischer Lösungen oder der Umsetzung komplexer Klimaschutzmaßnahmen.

Natürlich sind ÖPPs nicht frei von Herausforderungen. Die Vorbereitung und Strukturierung solcher Projekte ist aufwendig, die Vertragsgestaltung komplex. Transaktionskosten sind höher als bei klassischen Vergabeverfahren. Doch gerade diese Komplexität ermöglicht eine präzise Risikoallokation: Risiken können gezielt auf den privaten Partner übertragen werden, was die Wirtschaftlichkeit erhöht und die Projektumsetzung absichert.

Ein oft übersehener Vorteil liegt in der Innovationsfähigkeit privater Unternehmen. Sie verfügen über spezialisiertes Know-how, das in ÖPP-Strukturen systematisch eingebunden werden kann. Die langfristige Zusammenarbeit schafft Raum für kontinuierliche Weiterentwicklung und die Integration neuer Technologien – ein entscheidender Faktor für den Erfolg der ökologischen Transformation.

Nicht jedes Projekt eignet sich für eine ÖPP. Doch bei technisch anspruchsvollen Vorhaben mit hohem Investitionsbedarf und langfristiger Wirkung ist dieses Modell besonders geeignet. Es ermöglicht die Verbindung von Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Innovationskraft – und macht die ökologische Transformation in der öffentlichen Beschaffung konkret umsetzbar.

Unsere Beratung umfasst:

  • die Strukturierung von ÖPP-Modellen mit Fokus auf Dekarbonisierung,
  • die rechtliche Gestaltung von Verträgen mit ökologischen Leistungsinhalten,
  • die vergaberechtliche Prüfung und Begleitung von Ausschreibungsverfahren,
  • die Bewertung von Lebenszykluskosten und Folgewirkungen.

ESG-Ratings 

ESG-Ratings haben sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Steuerungsinstrument für Banken entwickelt. Sie beeinflussen nicht nur den Zugang zu Kapitalmärkten und die Refinanzierungskosten, sondern auch das Vertrauen von Investoren und die öffentliche Reputation. Besonders die ökologische Komponente – also die Dekarbonisierung – rückt dabei zunehmend ins Zentrum. Banken stehen unter wachsendem Druck, ihre Emissionen zu reduzieren und glaubhafte Beiträge zur ökologischen Transformation zu leisten.

Die führenden ESG-Ratingagenturen wie MSCI, Sustainalytics und ISS ESG bewerten klimabezogene Risiken und Maßnahmen zur Emissionsminderung differenziert – je nach Geschäftsmodell, Branche und Risikoexposition. Ein einheitliches Muster zeigt sich dennoch: Je besser eine Bank ihre CO-Risiken erkennt, steuert und reduziert, desto höher fällt die Bewertung im E-Teil des Ratings aus. Besonders relevant sind:

  • Scope-1- und Scope-2-Emissionen im Eigenbetrieb,
  • Scope-3-Emissionen im Kredit- und Anlageportfolio,
  • Net-Zero-Zielpfade und glaubwürdige Transitionspläne,
  • Green Finance und nachhaltige Kapitalallokation,
  • Impact Reporting und Datenverfügbarkeit.

Banken, die ambitionierte Klimastrategien verfolgen, erhalten höhere ESG-Scores – mit positiven Effekten auf Investoreninteresse, regulatorische Positionierung und Refinanzierungsbedingungen. ESG-Ratings sind damit nicht nur Bewertungsmaßstab, sondern strategischer Hebel zur Steuerung der ökologischen Transformation.

Die Analyse deutscher Banken zeigt, wie Dekarbonisierung konkret umgesetzt wird. Diese Maßnahmen sind nicht nur Ausdruck ökologischer Verantwortung, sondern direkte Reaktion auf ESG-Ratinglogiken. Sie ermöglichen eine transparente Kommunikation gegenüber Ratingagenturen und Kapitalmärkten – und stärken die strategische Positionierung der Banken im Wettbewerb.

Die besondere Rolle der Banken in der ökologischen Transformation ergibt sich aus ihrer doppelten Funktion:

  • Als Emittenten, durch ihren eigenen Betrieb.
  • Als Kapitalallokatoren, durch die Finanzierung CO-armer Wirtschaftsaktivitäten.

Nur durch die aktive Steuerung von Scope-3-Emissionen über das Kredit- und Anlageportfolio hinweg können Banken ihren Beitrag zu den Pariser Klimazielen glaubhaft darstellen. Ratingagenturen erkennen diesen Hebel und sanktionieren Untätigkeit mit schwächeren Bewertungen – was den finanziellen Druck auf die Institute erhöht.

Die Verbindung von ESG-Ratingoptimierung und Dekarbonisierungsstrategie ist heute keine PR-Maßnahme mehr, sondern betriebswirtschaftliche und regulatorische Notwendigkeit. Banken müssen ihre ESG-Kennzahlen fortlaufend schärfen, die Datenqualität steigern und ihre Maßnahmen nach außen messbar machen. Wer hier glaubwürdig agiert, wird künftig nicht nur regulatorisch besser aufgestellt, sondern auch kapitalmarktfähiger.

Unsere Beratung setzt genau hier an. Wir begleiten Banken bei der rechtssicheren und strategisch wirksamen Umsetzung von ESG-Vorgaben – von der Integration in die Geschäftsstrategie über die regulatorische Absicherung bis zur Kommunikation gegenüber Investoren und Ratingagenturen. Unser interdisziplinäres Team bietet praxisnahe Lösungen für die rechtliche, technische und strategische Steuerung der Dekarbonisierung im Bankensektor. So helfen wir, Risiken zu vermeiden und die Chancen der ESG-Transformation gezielt zu nutzen. Unsere Beratung umfasst:

  • die rechtssichere Integration von ESG-Kriterien in Ratingstrategien und Vergütungssysteme,
  • die Entwicklung belastbarer Kennzahlen und Reportingstrukturen,
  • die strategische Ausrichtung auf Ratinglogiken und regulatorische Anforderungen,
  • die Begleitung bei der Kommunikation ökologischer Fortschritte gegenüber Stakeholdern.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – wir unterstützen und beraten Sie gern!

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