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KI im Unternehmen: Innovation fördern, Risiken minimieren

Künstliche Intelligenz ist die treibende Kraft für Innovation und Produktivitätssteigerung in Unternehmen

Künstliche Intelligenz als Zukunftstreibstoff

Unternehmen stehen beim Einsatz von KI vor vielschichtigen datenschutzrechtlichen Herausforderungen, bei denen der Schutz der personenbezogenen Daten im Vordergrund steht, zugleich aber nicht die Nutzung von KI begrenzt oder gar ausgeschlossen werden soll. Um dies zu erreichen, helfen praxiserprobte Bausteine, bei deren Implementierung wir Unternehmen unterstützen.

Aktuelles

11. Juni 2025 – KI im Finanzbereich: BSI definiert Prüfstandards

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Testkriterien-Katalog für KI-Systeme im Finanzwesen entwickelt. Der Katalog umfasst knapp 100 praktische Testkriterien für technische und dokumentenbasierte Prüfungen und ordnet diese den jeweiligen Anforderungen der KI-Verordnung zu. Die Kriterien decken zentrale Aspekte wie Sicherheit, Transparenz, Fairness, Datenqualität und menschliche Kontrolle ab. Unternehmen in der Finanzwirtschaft können die für sie relevanten Kriterien mithilfe eines strukturierten Fragebogens zur Filterung relevanter Anforderungen identifizieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

28. Mai 2025 – BfDI veröffentlicht Fragenkatalog zur datenschutzkonformen KI-Nutzung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat einen Fragenkatalog zur Prüfung von KI-Anwendungen veröffentlicht. Das Instrument unterstützt Unternehmen dabei, systematisch zu bewerten und zu dokumentieren, ob ihre KI-Systeme datenschutzkonform und im Einklang mit der KI-Verordnung eingesetzt werden. Der Katalog bietet eine umfassende Liste von Datenschutz- und Sicherheitsfragen zur Bewertung von KI-Anwendungen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten und rechtlichen Anforderungen gemäß DSGVO. Er hilft, Risiken zu identifizieren, Schutzmaßnahmen zu definieren und die Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

14. Mai 2025 - Neue Orientierungshilfe zur KI-Kompetenz von der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat einen Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zur sog. KI-Kompetenz gemäß Art. 4 der KI-VO veröffentlicht. Das Dokument bietet Unternehmen wertvolle Orientierung bei der Umsetzung entsprechender Anforderungen und benennt zentrale Mindestinhalte für ein wirksames KI-Kompetenzprogramm. Weitere Informationen finden sie hier.

6. Mai 2025 - Deutschland auf dem Weg zu KI-Nation: Pläne der Koalition

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält umfassende Maßnahmen zum Ausbau der KI in Deutschland und steht dabei im Einklang mit der europäischen Digitalstrategie. Ziel ist es, Deutschland als „KI-Nation“ zu positionieren. Geplant sind umfangreiche Investitionen in die KI-Infrastruktur, der Aufbau eines Spitzenzentrums für KI-Forschung sowie innovationsfreundliche Regulierungen für den industriellen Einsatz von KI. Zudem soll KI verstärkt in der öffentlichen Verwaltung, im Bildungswesen und im Gesundheitssektor zum Einsatz kommen. Zur Einschätzung des KI Bundesverbands gelangen Sie hier. Den vollständigen Koalitionsvertrag können Sie unter diesem Link abrufen.

10. April 2025 -Europäische Kommission stellt Aktionsplan für künstliche Intelligenz vor

Die Europäische Kommission hat einen "AI Continent Action Plan" vorgestellt - eine Strategie, mit der Europa in den kommenden Jahren zum globalen Vorreiter für künstliche Intelligenz werden soll. Der Aktionsplan ist ambitioniert und zeigt, dass KI eine zentrale Rolle für die Zukunft von Europa spielen soll (weitere Informationen finden Sie hier).

Unsere Beratungsschwerpunkte

Datenschutz und KI: sicherer Umgang mit sensiblen Daten

Unternehmen stehen dabei vor vielschichtige datenschutzrechtlichen Herausforderungen, bei denen der Schutz der personenbezogenen Daten im Vordergrund steht, nicht aber die Nutzung von KI begrenzt oder gar ausschließt. Um dies zu erreichen, helfen unter anderem folgende Bausteine, bei deren Implementierung wir Unternehmen unterstützen.

Mit GÖRG Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von KI gewährleisten

Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Schaffung eines belastbaren Rahmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Nutzung von KI
  • Maßnahmen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes, z. B. Datenschutzfolgenabschätzungen, Risikoregister
  • Datenschutzkonforme Nutzung von Trainingsdaten in KI-Systemen
  • Wahrung von Betroffenenrechten
  • Awareness bei Mitarbeitenden
  • Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle und deren Aufarbeitung 

Kontakt: Dr. Andrea Kirsch

Mit GÖRG Datenrecht und KI erfolgreich managen

Um den Herausforderungen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit personenbezogenen und sonstigen geschäftskritischen Daten zu begegnen, unterstützen wir Unternehmen tatkräftig, mit viel Erfahrung und unseren Best Practice Ansätzen wie folgt:

  • Wir helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI grundlegend zu verstehen und einzuhalten.
  • Wir unterstützen dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz zu erfüllen.
  • Gemeinsam identifizieren wir potenzielle Risiken im Umgang mit Daten und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um diese zu minimieren.
  • Wir erstellen und überprüfen Verträge, die den Umgang mit Daten und KI-Technologien regeln, um die Unternehmensinteressen bestmöglich zu schützen.
  • Wir bieten Schulungen für die Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Datenschutz und Datensicherheit zu schärfen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Kontakt: Dr. Andrea Kirsch

Der Einsatz von KI bietet Tech Unternehmen und ihren Investoren enorme Chancen, bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich.

Mit GÖRG Potenziale von KI als Geschäftsmodell nutzen und Risiken minimieren

Um das Potenzial von KI entsprechend auszuschöpfen, braucht es neben treffender Risikoanalysen eine durchdachte Strukturierung der Deals und eine passende Gestaltung von Verträgen - für Start-ups, etablierte Tech Unternehmen und Investoren.

Wir verfügen hier über die notwendige Expertise und bietet maßgeschneiderte Lösungen:

  • Due Diligence & Risikobewertung: Prüfung und Bewertung von u.a. KI-Technologie und Produkt, Schutz von IP sowie etwaigen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sonstigen KI-spezifischen Risiken.
  • Venture Capital & beyond: Strukturierung und Durchführung von Finanzierungsrunden und anderen Finanzierungstransaktionen „beyond VC“.
  • M&A und Joint Ventures: Strategische Beratung, Strukturierung und Durchführung von Unternehmenskäufen und Kooperationen, inkl. Fusionskontrolle und außenwirtschaftsrechtliche Fragen.
  • Mitarbeiterbindung & Incentives: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Vertraulichkeits- & Wettbewerbsvereinbarungen zur Sicherung von Schlüsselkräften.

Kontakt: Sebastian Frech

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Neue Einsatzszenarien für KI-Systeme entstehen in hoher Geschwindigkeit, bestehende Prozesse werden automatisiert, und innovative Produkte sowie Geschäftsmodelle eröffnen neue Möglichkeiten. Diese Dynamik erfordert jedoch ein frühzeitiges und gezieltes Eingreifen, um potenzielle Risiken zu minimieren und den Einsatz von KI gezielt an den Unternehmenszielen auszurichten. Eine durchdachte KI-Governance schafft dabei den Rahmen für eine verantwortungsvolle und effiziente Nutzung dieser zukunftsweisenden Technologie.

Mit GÖRG verantwortungsvoll KI nutzen: so gelingt eine effektive Governance

Wir unterstützten Unternehmen beim Aufbau einer modernen KI-Governance: 

  • Beratung zur Durchführung von Implementierungsprojekten zum Umsetzung der KI-Verordnung.
  • Integration der KI-Governance in bestehende Prozesse und Verfahren etwa in Bezug auf den Datenschutz und das Auslagerungsmanagement.
  • Einführung von KI-Richtlinien und Entwicklung von Schulungsleitlinien.
  • Unterstützung beim Aufbau eines KI-Risikoregisters und der entsprechenden Risikobewertung.
  • Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Belange beim Einsatz von KI, z.B. Informations- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Nähere Informationen dazu haben wir auf unserer Themenseite KI-Governance zusammengestellt.

Kontakt: Dr. Andrea Kirsch, Dr. Michael Heise

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Damit KI-Systeme eine sichere Unterstützung im Gesundheitswesen bieten können, müssen sie kontinuierlich weiterentwickelt und mit Daten trainiert werden. 

KI-Systeme werden unter anderem im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen und Digitalen Pflegeanwendungen eingesetzt. Zusätzlich zu den bereits geltenden Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (MDR) sowie des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), müssen Unternehmen nun sicherstellen, dass sie auch den Vorgaben der KI-Verordnung entsprechen.

Mit GÖRG meistern Sie die Herausforderungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz im Gesundheitssektor: 

  • Zugriff von Unternehmen auf den neuen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)
  • Zugriff auf Gesundheitsdaten nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GNDG)
  • Einhaltung des rechtlichen Rahmens für die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken
  • Kooperation mit Krankenkassen bei der Entwicklung digitaler Innovationen und der Förderung von Versorgungsinnovationen, etwa über Kooperations- und Selektivverträge
  • Einstufung von Medizinprodukten als Hochrisiko-KI-Systeme und die damit verbundenen Anbieter- und Betreiberpflichten
  • Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren
  • Risikobewertung beim Einsatz von KI-gestützten Medizinprodukten und Haftungsfragen
  • Entwicklung von Risikomanagementsystemen
  • Sicheres und rechtskonformes Inverkehrbringen von KI-gestützten Medizinprodukten

Kontakt: Dr. Marc Schüffner, Dr. Katja Kuck

IP und KI: Nutzen und Konfliktpotenzial

Der Schutz von IP wird durch die voranschreitende Entwicklung von KI erheblich beeinflusst. Ggenerative KI kann zu einer Verletzung von IP führen. KI kann aber auch dazu genutzt werden, die Arbeit von Werkschaffenden zu unterstützen. Darüber hinaus ist schon beim Training und der Gestaltung von KI-Anwendungen darauf zu achten, dass keine Verletzung von geistigem Eigentum erfolgt.

Mit GÖRG den Schutz von IP im Bereich KI sicherstellen:

  • Beratung zum proaktiven Schutz von IP.
  • Durchsetzung von IP-Rechtsverletzungen, z. B. bei KI-generierten Inhalten oder bei der rechtswidrigen Verwendung von IP zu Trainingszwecken.
  • Beratung zur rechtskonformen Nutzung von KI generierten Inhalten.
  • Gestaltung von Lizenzverträgen zur Nutzung von IP durch KI-Systeme.
  • Rechtskonforme Nutzung von IP zum Training von KI, z. B. Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit der Generierung von KI-Trainingsdaten.

Kontakt: Dr. Oliver Spieker, Dr. Kai Tumbrägel

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