KI im Unternehmen: Innovation fördern, Risiken minimieren
Künstliche Intelligenz ist die treibende Kraft für Innovation und Produktivitätssteigerung in Unternehmen
Künstliche Intelligenz ist die treibende Kraft für Innovation und Produktivitätssteigerung in Unternehmen
Unternehmen stehen beim Einsatz von KI vor vielschichtigen datenschutzrechtlichen Herausforderungen, bei denen der Schutz der personenbezogenen Daten im Vordergrund steht, zugleich aber nicht die Nutzung von KI begrenzt oder gar ausgeschlossen werden soll. Um dies zu erreichen, helfen praxiserprobte Bausteine, bei deren Implementierung wir Unternehmen unterstützen.
7. Mai 2026 – Politische Einigung zum Omnibus-Paket
EU-Kommission, Rat und Parlament haben am 7. Mai 2026 im Trilog eine politische Einigung zum KI-VO-Omnibus erzielt. Vorgesehen sind insbesondere verschobene Anwendungsfristen: Hochrisiko-KI nach Anhang III soll erst ab Dezember 2027 erfasst werden, produktintegrierte Hochrisiko-KI nach Anhang I erst ab August 2028. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO sollen auf Dezember 2026 verschoben werden. Weitere Änderungen betreffen die Verschiebung der Maschinenverordnung in Anhang I Abschnitt B, Klarstellungen zu Sicherheitskomponenten und sektoralen Überschneidungen sowie ein neues Verbot KI-gestützter Generierung von Nacktbildern (sog. „Nudification“). Der finale Gesetzestext steht noch aus; Parlament und Rat müssen das Paket noch formal annehmen.
24. April 2026 – Bundestag plant stärkere KI-Nutzung in Parlament und Verwaltung
Ein Entwurf der Digitalstrategie des Deutschen Bundestages sieht vor, Datenbestände systematisch zu konsolidieren und die Grundlage für KI-gestützte Anwendungen zu schaffen. Genannt werden dabei ausdrücklich KI-Agenten für parlamentarische und administrative Aufgaben sowie Inhouse-KI-Dienste. Zugleich betont der Entwurf digitale Souveränität, datensensible Cloud-Nutzung sowie Security by Design und Privacy by Design.
15. April 2026 – Urheberrechtsschutz für teilweise KI-generiertes Lied
Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 17.12.2025 (Az. 2-06 O 401/25) entschieden, dass ein von einem Menschen verfasster Liedtext urheberrechtlich geschützt bleibt, auch wenn die zugehörige Musik mittels KI erzeugt wurde. Die Entscheidung steht im Kontext einer wachsenden Rechtsprechung zum KI-Urheberrecht: So hat das LG München I im November 2025 erstmals in Europa entschieden, dass OpenAI mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht verletzt, da für die Nutzung geschützter Songtexte eine Lizenz hätte erworben werden müssen.
20. März 2026 – Bundestag berät Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der KI-VO
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz erstmals beraten. Der Entwurf soll insbesondere Zuständigkeiten, Aufsichtsstrukturen und Bußgeldregelungen für die Umsetzung der KI-VO in Deutschland festlegen. Für Unternehmen wird damit klarer, wie die nationale Aufsicht künftig ausgestaltet sein soll.
10. März 2026 – Europäisches Parlament positioniert sich zu Urheberrecht und generativer KI
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zu Chancen und Herausforderungen generativer KI im Urheberrecht verabschiedet. Im Fokus stehen insbesondere der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten, Transparenzfragen und der Ausgleich zwischen Innovation und Rechteinhaberschutz.
Unternehmen stehen dabei vor vielschichtige datenschutzrechtlichen Herausforderungen, bei denen der Schutz der personenbezogenen Daten im Vordergrund steht, nicht aber die Nutzung von KI begrenzt oder gar ausschließt. Um dies zu erreichen, helfen unter anderem folgende Bausteine, bei deren Implementierung wir Unternehmen unterstützen.
Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:
Um den Herausforderungen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit personenbezogenen und sonstigen geschäftskritischen Daten zu begegnen, unterstützen wir Unternehmen tatkräftig, mit viel Erfahrung und unseren Best Practice Ansätzen wie folgt:
Der Einsatz von KI bietet Tech Unternehmen und ihren Investoren enorme Chancen, bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich.
Um das Potenzial von KI entsprechend auszuschöpfen, braucht es neben treffender Risikoanalysen eine durchdachte Strukturierung der Deals und eine passende Gestaltung von Verträgen - für Start-ups, etablierte Tech Unternehmen und Investoren.
Wir verfügen hier über die notwendige Expertise und bietet maßgeschneiderte Lösungen:
Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Neue Einsatzszenarien für KI-Systeme entstehen in hoher Geschwindigkeit, bestehende Prozesse werden automatisiert, und innovative Produkte sowie Geschäftsmodelle eröffnen neue Möglichkeiten. Diese Dynamik erfordert jedoch ein frühzeitiges und gezieltes Eingreifen, um potenzielle Risiken zu minimieren und den Einsatz von KI gezielt an den Unternehmenszielen auszurichten. Eine durchdachte KI-Governance schafft dabei den Rahmen für eine verantwortungsvolle und effiziente Nutzung dieser zukunftsweisenden Technologie.
Wir unterstützten Unternehmen beim Aufbau einer modernen KI-Governance:
Nähere Informationen dazu haben wir auf unserer Themenseite KI-Governance zusammengestellt.
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Damit KI-Systeme eine sichere Unterstützung im Gesundheitswesen bieten können, müssen sie kontinuierlich weiterentwickelt und mit Daten trainiert werden.
KI-Systeme werden unter anderem im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen und Digitalen Pflegeanwendungen eingesetzt. Zusätzlich zu den bereits geltenden Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (MDR) sowie des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), müssen Unternehmen nun sicherstellen, dass sie auch den Vorgaben der KI-Verordnung entsprechen.
Der Schutz von IP wird durch die voranschreitende Entwicklung von KI erheblich beeinflusst. Ggenerative KI kann zu einer Verletzung von IP führen. KI kann aber auch dazu genutzt werden, die Arbeit von Werkschaffenden zu unterstützen. Darüber hinaus ist schon beim Training und der Gestaltung von KI-Anwendungen darauf zu achten, dass keine Verletzung von geistigem Eigentum erfolgt.

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