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KI im Unternehmen: Innovation fördern, Risiken minimieren

Künstliche Intelligenz ist die treibende Kraft für Innovation und Produktivitätssteigerung in Unternehmen

Künstliche Intelligenz als Zukunftstreibstoff

Unternehmen stehen beim Einsatz von KI vor vielschichtigen datenschutzrechtlichen Herausforderungen, bei denen der Schutz der personenbezogenen Daten im Vordergrund steht, zugleich aber nicht die Nutzung von KI begrenzt oder gar ausgeschlossen werden soll. Um dies zu erreichen, helfen praxiserprobte Bausteine, bei deren Implementierung wir Unternehmen unterstützen.

Aktuelles

7. Mai 2026 – Politische Einigung zum Omnibus-Paket

EU-Kommission, Rat und Parlament haben am 7. Mai 2026 im Trilog eine politische Einigung zum KI-VO-Omnibus erzielt. Vorgesehen sind insbesondere verschobene Anwendungsfristen: Hochrisiko-KI nach Anhang III soll erst ab Dezember 2027 erfasst werden, produktintegrierte Hochrisiko-KI nach Anhang I erst ab August 2028. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO sollen auf Dezember 2026 verschoben werden. Weitere Änderungen betreffen die Verschiebung der Maschinenverordnung in Anhang I Abschnitt B, Klarstellungen zu Sicherheitskomponenten und sektoralen Überschneidungen sowie ein neues Verbot KI-gestützter Generierung von Nacktbildern (sog. „Nudification“). Der finale Gesetzestext steht noch aus; Parlament und Rat müssen das Paket noch formal annehmen.

24. April 2026 – Bundestag plant stärkere KI-Nutzung in Parlament und Verwaltung
Ein Entwurf der Digitalstrategie des Deutschen Bundestages sieht vor, Datenbestände systematisch zu konsolidieren und die Grundlage für KI-gestützte Anwendungen zu schaffen. Genannt werden dabei ausdrücklich KI-Agenten für parlamentarische und administrative Aufgaben sowie Inhouse-KI-Dienste. Zugleich betont der Entwurf digitale Souveränität, datensensible Cloud-Nutzung sowie Security by Design und Privacy by Design.

15. April 2026 – Urheberrechtsschutz für teilweise KI-generiertes Lied

Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 17.12.2025 (Az. 2-06 O 401/25) entschieden, dass ein von einem Menschen verfasster Liedtext urheberrechtlich geschützt bleibt, auch wenn die zugehörige Musik mittels KI erzeugt wurde. Die Entscheidung steht im Kontext einer wachsenden Rechtsprechung zum KI-Urheberrecht: So hat das LG München I im November 2025 erstmals in Europa entschieden, dass OpenAI mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht verletzt, da für die Nutzung geschützter Songtexte eine Lizenz hätte erworben werden müssen.

20. März 2026 – Bundestag berät Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der KI-VO

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz erstmals beraten. Der Entwurf soll insbesondere Zuständigkeiten, Aufsichtsstrukturen und Bußgeldregelungen für die Umsetzung der KI-VO in Deutschland festlegen. Für Unternehmen wird damit klarer, wie die nationale Aufsicht künftig ausgestaltet sein soll.

10. März 2026 – Europäisches Parlament positioniert sich zu Urheberrecht und generativer KI

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zu Chancen und Herausforderungen generativer KI im Urheberrecht verabschiedet. Im Fokus stehen insbesondere der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten, Transparenzfragen und der Ausgleich zwischen Innovation und Rechteinhaberschutz.

Unsere Beratungs­schwer­punkte

Datenschutz und KI: sicherer Umgang mit sensiblen Daten

Unternehmen stehen dabei vor vielschichtige datenschutzrechtlichen Herausforderungen, bei denen der Schutz der personenbezogenen Daten im Vordergrund steht, nicht aber die Nutzung von KI begrenzt oder gar ausschließt. Um dies zu erreichen, helfen unter anderem folgende Bausteine, bei deren Implementierung wir Unternehmen unterstützen.

Mit GÖRG Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von KI gewährleisten

Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Schaffung eines belastbaren Rahmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Nutzung von KI
  • Maßnahmen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes, z. B. Datenschutzfolgenabschätzungen, Risikoregister
  • Datenschutzkonforme Nutzung von Trainingsdaten in KI-Systemen
  • Wahrung von Betroffenenrechten
  • Awareness bei Mitarbeitenden
  • Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle und deren Aufarbeitung 

Mit GÖRG Datenrecht und KI erfolgreich managen

Um den Herausforderungen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit personenbezogenen und sonstigen geschäftskritischen Daten zu begegnen, unterstützen wir Unternehmen tatkräftig, mit viel Erfahrung und unseren Best Practice Ansätzen wie folgt:

  • Wir helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI grundlegend zu verstehen und einzuhalten.
  • Wir unterstützen dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz zu erfüllen.
  • Gemeinsam identifizieren wir potenzielle Risiken im Umgang mit Daten und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um diese zu minimieren.
  • Wir erstellen und überprüfen Verträge, die den Umgang mit Daten und KI-Technologien regeln, um die Unternehmensinteressen bestmöglich zu schützen.
  • Wir bieten Schulungen für die Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Datenschutz und Datensicherheit zu schärfen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Der Einsatz von KI bietet Tech Unternehmen und ihren Investoren enorme Chancen, bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich.

Mit GÖRG Potenziale von KI als Geschäftsmodell nutzen und Risiken minimieren

Um das Potenzial von KI entsprechend auszuschöpfen, braucht es neben treffender Risikoanalysen eine durchdachte Strukturierung der Deals und eine passende Gestaltung von Verträgen - für Start-ups, etablierte Tech Unternehmen und Investoren.

Wir verfügen hier über die notwendige Expertise und bietet maßgeschneiderte Lösungen:

  • Due Diligence & Risikobewertung: Prüfung und Bewertung von u.a. KI-Technologie und Produkt, Schutz von IP sowie etwaigen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sonstigen KI-spezifischen Risiken.
  • Venture Capital & beyond: Strukturierung und Durchführung von Finanzierungsrunden und anderen Finanzierungstransaktionen „beyond VC“.
  • M&A und Joint Ventures: Strategische Beratung, Strukturierung und Durchführung von Unternehmenskäufen und Kooperationen, inkl. Fusionskontrolle und außenwirtschaftsrechtliche Fragen.
  • Mitarbeiterbindung & Incentives: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Vertraulichkeits- & Wettbewerbsvereinbarungen zur Sicherung von Schlüsselkräften.

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Neue Einsatzszenarien für KI-Systeme entstehen in hoher Geschwindigkeit, bestehende Prozesse werden automatisiert, und innovative Produkte sowie Geschäftsmodelle eröffnen neue Möglichkeiten. Diese Dynamik erfordert jedoch ein frühzeitiges und gezieltes Eingreifen, um potenzielle Risiken zu minimieren und den Einsatz von KI gezielt an den Unternehmenszielen auszurichten. Eine durchdachte KI-Governance schafft dabei den Rahmen für eine verantwortungsvolle und effiziente Nutzung dieser zukunftsweisenden Technologie.

Mit GÖRG verantwortungsvoll KI nutzen: so gelingt eine effektive Governance

Wir unterstützten Unternehmen beim Aufbau einer modernen KI-Governance: 

  • Beratung zur Durchführung von Implementierungsprojekten zum Umsetzung der KI-Verordnung.
  • Integration der KI-Governance in bestehende Prozesse und Verfahren etwa in Bezug auf den Datenschutz und das Auslagerungsmanagement.
  • Einführung von KI-Richtlinien und Entwicklung von Schulungsleitlinien.
  • Unterstützung beim Aufbau eines KI-Risikoregisters und der entsprechenden Risikobewertung.
  • Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Belange beim Einsatz von KI, z.B. Informations- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Nähere Informationen dazu haben wir auf unserer Themenseite KI-Governance zusammengestellt.

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Damit KI-Systeme eine sichere Unterstützung im Gesundheitswesen bieten können, müssen sie kontinuierlich weiterentwickelt und mit Daten trainiert werden. 

KI-Systeme werden unter anderem im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen und Digitalen Pflegeanwendungen eingesetzt. Zusätzlich zu den bereits geltenden Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (MDR) sowie des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), müssen Unternehmen nun sicherstellen, dass sie auch den Vorgaben der KI-Verordnung entsprechen.

Mit GÖRG meistern Sie die Herausforderungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz im Gesundheitssektor: 

  • Zugriff von Unternehmen auf den neuen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)
  • Zugriff auf Gesundheitsdaten nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GNDG)
  • Einhaltung des rechtlichen Rahmens für die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken
  • Kooperation mit Krankenkassen bei der Entwicklung digitaler Innovationen und der Förderung von Versorgungsinnovationen, etwa über Kooperations- und Selektivverträge
  • Einstufung von Medizinprodukten als Hochrisiko-KI-Systeme und die damit verbundenen Anbieter- und Betreiberpflichten
  • Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren
  • Risikobewertung beim Einsatz von KI-gestützten Medizinprodukten und Haftungsfragen
  • Entwicklung von Risikomanagementsystemen
  • Sicheres und rechtskonformes Inverkehrbringen von KI-gestützten Medizinprodukten

IP und KI: Nutzen und Konfliktpotenzial

Der Schutz von IP wird durch die voranschreitende Entwicklung von KI erheblich beeinflusst. Ggenerative KI kann zu einer Verletzung von IP führen. KI kann aber auch dazu genutzt werden, die Arbeit von Werkschaffenden zu unterstützen. Darüber hinaus ist schon beim Training und der Gestaltung von KI-Anwendungen darauf zu achten, dass keine Verletzung von geistigem Eigentum erfolgt.

Mit GÖRG den Schutz von IP im Bereich KI sicherstellen:

  • Beratung zum proaktiven Schutz von IP.
  • Durchsetzung von IP-Rechtsverletzungen, z. B. bei KI-generierten Inhalten oder bei der rechtswidrigen Verwendung von IP zu Trainingszwecken.
  • Beratung zur rechtskonformen Nutzung von KI generierten Inhalten.
  • Gestaltung von Lizenzverträgen zur Nutzung von IP durch KI-Systeme.
  • Rechtskonforme Nutzung von IP zum Training von KI, z. B. Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit der Generierung von KI-Trainingsdaten.

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