Dr. Konstantin Horn berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht.
Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen der Immobilientransaktionen und des gewerblichen Mietrechts.
Dr. Konstantin Horn berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht.
Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen der Immobilientransaktionen und des gewerblichen Mietrechts.
Dr. Konstantin Horn berät national und international tätige Unternehmen sowie die öffentliche Hand in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts.
Hierzu zählen insbesondere Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, gewerbliche Mietverträge und allgemeine grundstücksrechtliche Fragestellungen.
Dr. Konstantin Horn ist als Associate im Hamburger Büro der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School sowie der Brooklyn Law School (New York City) promovierte er zu einem gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Thema an der Ludwig-Maximilians-Universität München zum Dr. iur. Währenddessen war Herr Dr. Horn als wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (Prof. Dr. Fleischer) tätig. Im Anschluss absolvierte er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, unter anderem mit einer Station bei einer internationalen Großkanzlei.
Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte im Januar 2022.
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