Dr. Wolf zur Nieden
Rechtsanwalt | Partner
Dr. Wolf zur Nieden berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen komplexer Grundstückstransaktionen sowie im gewerblichen Mietrecht.
Schwerpunkte
Dr. Wolf zur Nieden berät internationale wie nationale Investoren, Banken, Special Servicer, Asset Manager, Einzelhändler und vermögende Privatpersonen zu allen immobilienrechtlichen Sachverhalten. Er verfügt über besondere Erfahrung bei der Strukturierung, Verhandlung und Durchführung anspruchsvoller (Portfolio-)Transaktionen von gewerblich genutzten Grundstücken und von Projektentwicklungen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zu allen Verträgen, die die Nutzung und Verwaltung von Immobilien betreffen. Dies umfasst vor allem die Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen, insbesondere für Büroimmobilien, aber auch für Spezialimmobilien wie u. a. Einkaufszentren, Logistik- und Industrieobjekte, Parkhäuser und Schulungsakademien.
Dr. Wolf zur Nieden war vielfach für Banken und Insolvenzverwalter tätig und verfügt daher auch über besondere Erfahrung bei der immobilienrechtlichen Beratung in einem Restrukturierungs- und Insolvenzszenario.
Werdegang
Er ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Vor seinem Eintritt bei GÖRG war er als Rechtsanwalt bei einer lebensmittelrechtlich spezialisierten Kanzlei tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Bonn absolvierte Dr. Wolf zur Nieden sein Referendariat u.a. in einer bau- und immobilienrechtlich spezialisierten Kanzlei. Anschließend promovierte er an der Universität zu Bonn bei Prof. Dr. Gerhard Wagner zu einem Thema des internationalen Zivilprozessrechts zum Dr. iur.
Die Zulassung als Anwalt erfolgte im Jahr 2008.
Mitgliedschaften und Auszeichnungen
- Deutscher Anwaltsverein
- Kölner Anwaltsverein
- Ausgezeichnet von Handelsblatt und Best Lawyers als einer der "Best Lawyers in Germany" für Immobilienwirtschaftsrecht.