Prof. Dr. Torsten Martini
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Insolvenzrecht | Partner

Prof. Dr. Torsten Martini ist als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragter tätig.
Darüber hinaus berät er Unternehmen in Krisensituationen.
Er ist in Berlin und in Köln tätig.
Schwerpunkte
Prof. Dr. Torsten Martini ist als Sachwalter, Insolvenzverwalter und Restrukturierungsbeauftragter tätig. Er wird regelmäßig u.a. von den Amtsgerichten Charlottenburg, Potsdam und Köln als Sachwalter und Insolvenzverwalter bestellt. Er verfügt über besondere Expertise in Unternehmensfortführungen und Insolvenzplänen.
Daneben ist er als Honorarprofessor im Fachbereich Wirtschaftsrecht der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und durch einschlägige Veröffentlichungen ausgewiesen.
Werdegang
Prof. Dr. Torsten Martini ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Vor seinem Eintritt bei GÖRG war er über 20 Jahre Partner als Experte bei einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Berlin und Köln tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und seinem Rechtsreferendariat in Köln, promovierte Prof. Dr. Torsten Martini an der Christian-Albrechts-Universität Kiel zu einem insolvenzrechtlichen Thema
Prof. Dr. Torsten Martini wurde 1999 zum Rechtsanwalt zugelassen und erwarb 2009 seinen Fachanwalt für Insolvenzrecht. 2007 wurde er zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mitgliedschaften und Auszeichnungen
- Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
- Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e. V. (VID)
- Berliner und Kölner Anwaltsverein e. V.
- Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e. V.
- Mitglied der Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland e. V.
- Mitglied des Aufsichtsrats der DeutscheAnwaltAkademie
- Mitglied des Beirats der Bundesvereinigung der Sachbearbeiter in Insolvenzsachen e. V.
- Mitglied des Vorstandes des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht e. V.
Lehrtätigkeiten und Vorträge
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Lehrtätigkeit an der HWR Berlin im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht