Investment- und Aufsichtsrecht

Unser Investment-Team steht Ihnen persönlich, partnerschaftlich und kompetent in allen Fragen des Investment- und Aufsichtsrechts zur Seite.

Die investmentrechtliche Beratung gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.

Know-how, das sich bezahlt macht

Bestens vernetzt – in aller Welt

Wir beraten international. Zu unseren Mandanten zählen:

  • Verwaltungsgesellschaften,
  • Asset Manager,
  • deutsche und ausländische Kreditinstitute,
  • Landesbanken,
  • Finanzdienstleister,
  • Emissionshäuser,
  • Versicherungen,
  • Unternehmen der öffentlichen Hand,
  • mittelständische Unternehmen,
  • international tätige Konzerne,
  • Finanzinvestoren,
  • Fintechs,
  • Start-ups.

Die Komplexität des Investment- und Kapitalanlagerechts erfordert fundiertes Spezialwissen

Wir sind über unsere Partnerkanzleien zudem in der Lage, Fonds in anderen Ländern aufzusetzen.

Im Falle internationaler Vertriebsaktivitäten nehmen wir entsprechend die Zusammenarbeit mit weiteren unabhängigen Kooperationskanzleien auf.

 

Hier finden Sie unsere aktuelle Broschüre Investment- und Aufsichtsrecht.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Rechtliche und steuerliche Konzeption sowie laufende Beratung von Investmentvermögen
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden in Genehmigungs- und Anzeigeprozessen
  • Auflage von Investmentvermögen in der Form von OGAW-Fonds und AIF-Fonds sowie Auflage von Investmentvermögen in der Form der Investmentaktiengesellschaft oder der Investmentkommanditgesellschaft
  • Erstellung und Aktualisierung der Pflichtunterlagen der Investmentvermögen (Entwurf des Prospektes/des Informationsmemorandums, der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen, der wesentlichen Anlegerinformationen [KIID])
  • Verhandlung und Prüfung von Verträgen mit der Verwahrstelle und den Service-Providern
  • Verhandlung und Prüfung von Auslagerungsverträgen der Verwaltungsgesellschaft, u. a. mit Portfoliomanagern
  • Verhandlung und Prüfung von Vertriebsverträgen, Anzeige des grenzüberschreitenden Vertriebs (Passporting von Fonds in der EU und im EWR) und Prüfung von Werbeunterlagen
  • Rechtliche Beratung bei Fondsüberträgen, Verwahrstellen und/oder Verwaltungsgesellschaftswechseln sowie Fondsverschmelzungen
  • Investmentrechtliche Beratung und Prozessführung in Wertpapiersammelklagen im In- und Ausland

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