Michael Gierth berät in- und ausländische Mandanten hinsichtlich aller rechtlichen Aspekte der Finanzierung, der Akquisition, der Entwicklung, des Managements, der Vermietung und des Verkaufs von Immobilien sowie im Bereich der Investitionen in Immobilienfonds. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen zudem die Führung und Begleitung außergerichtlicher Verhandlungen, die Entwicklung von Strategien zur außergerichtlichen Streitbeilegung sowie die selbständige Vertretung von Mandanteninteressen in gerichtlichen Verfahren nebst der Erstellung von Schriftsätzen und Rechtsgutachten zu komplexen immobilienwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Darüber hinaus berät er Mandanten bei Immobilientransaktionen (Asset Deals und Share Deals, Forward Deals, Sale-and-Lease-back-Transaktionen, Legal-Due-Diligence-Prüfungen), Projektentwicklungen, im gewerblichen Miet-/Pachtrecht sowie im Bau- und Anlagenbaurecht und im Architekten- und Ingenieurrecht. Sein rechtlicher Fokus liegt hierbei auf der umfassenden Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- oder Anteilskaufverträgen, Bauverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Mietverträgen sowie Projektentwicklungs- und Projektmanagementverträgen.