Dr. Simon Manzke berät national und international tätige Unternehmen sowie die öffentliche Hand im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergabe. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Vergaberechts sowie des EU-Beihilferechts.
Dr. Simon Manzke, MAG. RER. PUBL.
Rechtsanwalt | Associate

Schwerpunkte
Dr. Simon Manzke berät im Rahmen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts in sämtlichen Fragen. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Vergaberechts, des Fördermittel- und Zuwendungsrechts sowie des EU-Beihilferechts.
Darüber hinaus ist Dr. Simon Manzke Autor zahlreicher Publikationen zum Öffentlichen Recht sowie zum Vertragsrecht. Er ist Mitautor eines wissenschaftlichen Kommentars zum Vergaberecht (Gabriel/Mertens/Prieß/Stein: BeckOK Vergaberecht) sowie regelmäßiger Autor im juris PraxisReport zum Vergaberecht.
Werdegang
Dr. Simon Manzke ist als Associate im Hamburger Büro der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie der Brooklyn Law School (New York City) absolvierte er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, u.a. mit Stationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin sowie an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) in Speyer. An der DUV schloss er das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium mit vergabe- und beihilferechtlichem Schwerpunkt mit dem Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.) ab. Dr. Simon Manzke wurde an der Bucerius Law School in Hamburg promoviert. Seine Dissertation fertigte er zu einem Grundlagenthema im allgemeinen Schuldrecht an.
Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte im August 2020.
Mitgliedschaften und Auszeichnungen
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