Dr. Christoph Mönig berät national und international tätige Unternehmen im Immobilienwirtschaftsrecht. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Immobilientransaktionen, gewerbliches Mietrecht, allgemeines Grundstücksrecht und Erbbaurecht.
Dr. Christoph Mönig
Rechtsanwalt | Partner

Schwerpunkte
Dr. Christoph Mönig berät Investoren, Unternehmen, Projektentwickler, Finanzinstitute und die öffentliche Hand in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts. Hierzu zählen insbesondere Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, gewerbliche Mietverträge und allgemeine grundstücksrechtliche Fragestellungen. Daneben verfügt Dr. Christoph Mönig über besondere Expertise im Bereich des Erbbaurechts.
Werdegang
Dr. Christoph Mönig ist Partner im Hamburger Büro unserer Sozietät. Vor seinem Eintritt bei GÖRG war er knapp fünf Jahre als Rechtsanwalt im immobilienwirtschaftsrechtlichen Dezernat einer internationalen Großkanzlei tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster und Poitiers promovierte Herr Dr. Mönig an der Bucerius Law School in Hamburg zum Dr. iur. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg mit Stationen in der deutschen Botschaft in Peking sowie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in New York.
Anfang 2010 wurde Herr Dr. Mönig von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen.