Dr. Stefan Heyder
Rechtsanwalt | Partner
Dr. Stefan Heyder berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Gesellschaftsrecht. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalgesellschaften, Mitarbeiterbeteiligung (insbesondere Aktienoptionsprogramme) sowie Partnerschaftsgesellschaften und Gesellschafterstreitigkeiten.
Schwerpunkte
Dr. Stefan Heyder berät national und international tätige Unternehmen in vielen Bereichen des Gesellschaftsrechts. So berät er Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen. Ebenso berät er Unternehmen anderer Rechtsformen (einschließlich Partnerschaftsgesellschaften), aber auch deren Gesellschafter bspw. bei Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen oder Ausschluss von Gesellschaftern. Kommt es dabei zu Streitigkeiten, setzt er die Rechte seiner Mandanten in Anfechtungsprozessen und anderen gesellschaftsrechtlichen Rechtstreitigkeiten durch.
Vielfach begleitet Dr. Heyder auch Investoren beim Erwerb von Beteiligungen, bspw. im Rahmen von Venture Capital-Strukturen. Notfalls begleitet er seine Mandanten auch vor Gericht bzw. vorm Schiedsgericht, z.B. bei Post-M&A-Streitigkeiten. Schließlich berät Dr. Heyder seit fast 20 Jahren auch bei der Einführung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen wie Aktienoptionsplänen etc.
Werdegang
Er ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Bevor er 2008 in das Münchener Büro von Görg wechselte, war er bei namhaften nationalen und internationalen Kanzleien als Rechtsanwalt und zuletzt auch als Partner tätig.
Rechtswissenschaften studierte er zunächst an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und dann an der Universität Bayreuth. Dazwischen verbrachte er ein Semester an der Universidad de Deusto in Bilbao/Spanien.
An der Universität Bayreuth absolvierte er auch ein wirtschaftswissenschaftliches Zusatzstudium.
Nach dem 1. Staatsexamen war Dr. Heyder Referendar in Bayreuth mit Stationen in US-amerikanischen Kanzleien in New York und Atlanta.
Im Anschluss an das 2. Staatsexamen promovierte er als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Volker Emmerich zu einem aktienrechtlichen Thema („Der qualifizierte faktische Aktienkonzern“).
Seit 1997 ist Dr. Heyder als Rechtsanwalt zugelassen.