Rolf-Alexander Markgraf
Rechtsanwalt | Assoziierter Partner
Rolf-Alexander Markgraf berät national und international tätige Unternehmen und Führungskräfte im Bereich Arbeitsrecht. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Betriebsverfassungsrecht, Bestandsstreitigkeiten, Vertragsgestaltung und Sozialversicherungsrecht.
Schwerpunkte
Rolf-Alexander Markgraf berät national und international tätige Unternehmen und Führungskräfte in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er verfügt über erhebliche Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmenskäufen, Reorganisationen und Restrukturierungen sowie der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und (Firmen-)Tarifverträgen. Rolf-Alexander Markgraf vertritt Mandanten in sämtlichen Gerichts- und Einigungsstellenverfahren. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Sozialversicherungsrecht.
Werdegang
Rolf-Alexander Markgraf ist Rechtsanwalt bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Vor seinem Eintritt bei GÖRG war er als Rechtsanwalt bei einer internationalen Großkanzlei in Hamburg tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen absolvierte er sein Referendariat im Gerichtsbezirk des OLG Celle.
Die Zulassung als Anwalt erfolgte 2015.
Lehrtätigkeiten und Vorträge
- Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius seit 2015