Dr. Dirk Freihube berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht.
Mehr zum Arbeitsrecht: Besuchen Sie auch unseren Restrukturierungs-Blog Re.Work.
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Dr. Dirk Freihube berät nationale und internationale Unternehmen und Konzerne zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt diese hierbei bundesweit in allen Instanzen, regelmäßig auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Er verfügt über besondere Erfahrungen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Begleitung von Unternehmensrestrukturierungen, insbesondere in den Branchen Aviation, Automotive und Finance. Zudem vertritt er Unternehmen regelmäßig in Einigungsstellen und in betriebsverfassungs- sowie tarifvertraglichen Eingruppierungsstreitigkeiten. Für Personalabteilungen mittelständiger Unternehmen steht er als ständiger Ansprechpartner im Rahmen der Planung und Umsetzung täglicher HR-Prozesse zur Verfügung.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung von Aufsichtsräten, Gesellschaftern, Vorständen und Geschäftsführern sowie sonstigen Führungskräften bei der Vertragsgestaltung und bei Trennungsprozessen.
Er hält regelmäßig Vorträge und Seminare und ist Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen.
Dr. Dirk Freihube ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Marburg und Berlin war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeits- und Zivilrecht (Prof. Adomeit) an der Freien Universität Berlin. Hier promovierte er zu der kollektivrechtlichen Thematik der betrieblichen Beschäftigungsbündnisse. Seine Zulassung als Anwalt erfolgte 2001.
Vor seinem Eintritt bei GÖRG leitete er als Partner in verschiedenen führenden Kanzleien den Bereich Arbeitsrecht und eröffnete zuletzt den Frankfurter Standort einer renommierten Arbeitsrecht-Kanzlei.
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